|
#1
| |||
| |||
| Hallo ihr lieben, ich hab ziemlich lange mit meiner Freundin zusammengelebt, fast 10 Jahre. Man kann jetzt wohl sagen: auseinandergelebt. Und wir haben beschlossen, uns zu trennen. Wie ist das mit den Sachen, die wir uns zusammen gekauft haben, insbesondere den Möbeln und der sonstigen Wohnungseinrichtung? Gibt es eine Regel, wer in der Wohnung weiter bleiben darf, wenn das beide gerne möchten? Gruss Volker |
|
#2
| |||
| |||
| Hallo, es gelten hier die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Spezielaregelungen für die nichteheliche Lebensgemeinschaft gibt es in Deutschland grade nicht. Also, seit ihr Miteigentümer, müsst ihr euch auseinandersetzen. Notfalls die Sache verkaufen und euch das Geld teilen. In der Wohnung wohnen bleiben darf der, dem die Wohnung gehört oder Mietpartei ist. Sind beide Mietpartei, so muss eine Einigung erzielt werden. Derjenige, der auszieht, bleibt aber weiterhin Mietpartei, bis eine Kündigung oder eine Aufhebung des Mietverhältnisses erfolgt ist. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| lebensgemeinschaft, nichteheliche, trennung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kurze Frage- nacheheliche Unterhaltspflicht für den Partner? | KleineFrage | Ehegattenunterhalt - Unterhalt Ehe-Frau | 6 | 24.08.2010 21:21 |
| Ehegattenunterhalt und neuer Partner zieht ein | Schneckerl1310 | Ehegattenunterhalt - Unterhalt Ehe-Frau | 2 | 02.06.2010 10:28 |
| Kinderunterhalt, wenn der Partner kaum Einkommen hat | NeuerWeg | Kindesunterhalt | 2 | 17.03.2010 01:20 |
| Was passiert mit dem Versorgungsausgleich wenn geschiedener Partner vor Eintritt der Rente verstirbt? | segelratte | Ehegattenunterhalt - Unterhalt Ehe-Frau | 2 | 16.03.2010 23:07 |
| Trennung von Partner ohne Trauschein | Gast | Nichteheliche Gemeinschaft | 1 | 27.10.2009 12:42 |