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#1
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| Hallo, ich will mit meinem Freund zusammen ziehen, also eine gemeinsame Wohnung nehmen. Wir wären dann ja eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Hat das irgendwelche Auswirkungen in steuerlicher Hinsicht oder sonst wie? Oder ab wann ist man eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Vielleicht würfel ich da auch was durcheinander. Danke, Evelin |
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#2
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| Hey, meines Wissens sagt man nichteheähnliche Lebensgemeinschaft in Österreich, wobei es sich hier auch nur um nicht gleichgeschlechtliche Beziehungen handelt. Also in Deutschland sagt man eheähnliche Lebensgemeinschaft. Auswirkungen auf die Steuer hat es gar keine. Wenn man so will hat man nur die Nachteile wie wenn man "verheiratet" ist, also was die Kosten anbetrifft und keine Vorteile. Letzten Endes ist man bei einer Trennung mehr "abgesichert", wenn man verheiratet war, da man mehr Erfolg hat zu klagen bzw. zu gewinnen vor Gericht als wenn man nicht verheiratet ist. Aber das ist bei Euch ja so hoffe ich nicht der Fall ! ;-) Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. lgr. |
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#3
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| Zitat:
das ist aber sehr einseitig geschildert! Ob man am Ende finanziell besser oder schlechter gestellt ist, hängt doch wohl erstmal von der Situation beider Eheleute ab. Wenn ich mich als Vollzeitbeschäftigter von meiner nicht arbeitenden Freundin trenne, sollte ich doch eher froh darüber sein nicht geheiratet zu haben. oder? Kommt also immer auf die Perspektive an! . |
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#4
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| in dem Fall definetely yes |
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#5
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| Zitat:
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#6
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| Zitat:
du kennst ja den Spruch:" Wer sich in Gefahr begibt...!" Leider hat wirklich nicht mehr alles so viel bestand im Leben! |
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