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| Hallo, ich weiß nicht, ob ich mit diesem Thema hier richtig bin mit der Frage, aber ich versuche es mal. Ich habe zwei Kinder für die ich Unterhalt zahle. Sie leben bei der Mutter und ich habe seit etlichen Jahren keinen Kontakt mehr zu ihnen, weil sie es ablehnen!? Als ich mich von meiner Ex getrennt hatte, habe ich Sparbücher für die Kinder angelegt. Leider habe ich dabei einen Fehler gemacht und diese auf den Namen der Kinder eröffnet. Nun wird mein Sohn bald volljährig und hätte in irgendeiner Art Anrecht auf dieses Sparbuch. Weiß jemand wie genau die rechtliche Seite in solch einem Fall aussieht? Ich möchte das Sparbuch nicht einfach so in ein Umschlag packen und dahin schicken. Schließlich guckt mich das Kind seit Jahren mit dem A... nicht an, weiß aber, dass das Sparbuch existiert und möchte es auch sicherlich haben. Mir wäre es aber lieber, wenn er sich mal sehen lassen würde und ich es ihm persönlich geben kann, um vielleicht einen kleinen Schritt dahin zu machen, wieder Kontakt zu ihm zu bekommen. Muss ich meinem Sohn dieses Sparbuch auf sein Verlangen aushändigen? Nach seinen Bedingungen? Wäre toll, wenn jemand eine Antwort hätte. Gruß |
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