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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 15.08.2011, 09:03
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Standard bin neu...

Guten Morgen!
Ich bin weiblich, 34 Jahre alt, verheiratet seit 2007 und habe drei kleine Kinder. Es erscheint mir, dass meine Ehe nicht mehr lange halten wird... ich denke an Trennung... auch wenn mir das mit den Kindern fürchterlich schwer fällt, aber ich fühle mich in meiner Ehe bzw. mit meinem Mann nicht mehr wohl.
Er weiß das noch nicht, ich habe noch nicht die Kraft und den Mut gefunden, es ihm zu erzählen.
Im Falle des Falles... was wären die ersten Schritte für mich? Was kann ich an Geldern beantragen... bin seit 2007 in Elternzeit, die noch bis 2013 geht. Danach Vollzeit zu arbeiten ist momentan für mich utopisch, aber nach den neuen Gesetzen muss das als Alleinerziehende dann sein, oder?
Aber so weit bin ich ja noch nicht...
Ich bekomme also derzeit nur Elterngeld und Kindergeld. Mehr hab ich nicht, auch keine Ersparnisse oder so.
Was kann ich also tun?
ach so... wie wäre das dann, könnten wir uns gemeinsam einen Anwalt nehmen oder ist es besser, jeder hat einen? Ich glaube nicht, dass wir uns groß uneinig wären, und glaube eigentlich, ein Anwalt würde reichen...
Mein Mann verdient 4.200 Euro brutto/Monat, kann man da sagen, was ich an Unterhalt für mich und die Kinder bekomme?
Ich bin für Hilfe und jeden Tipp sehr dankbar...
1977J

Geändert von 1977J (15.08.2011 um 09:05 Uhr)
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  #2  
Alt 15.08.2011, 15:42
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Beiträge: 362
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Hallo,

diese Entwicklung tut mir leid für euch. Ohne das Alter der Kinder zu kennen, lässt sich der Unterhalt nicht exakt festlegen.

Schau dir einfach mal die Düsseldorfer Tabelle an und lies entsprechend ab. Beachte, dass die Zeilen dieser Tabelle auf zwei Unterhaltspflichtige Personen ausgelegt ist. Bei mehr oder weniger Unterhaltsbedürftigen, musst du entsprechend nach oben oder unten in den Zeilen rutschen. Also 3 Kinder und du = 4 Personen
Die Tabelle ist grundsätzlich nicht bindend, gibt dir aber einen ersten Anhaltspunkt.

Noch nebenbei: Kindesunterhalt geht immer vor nachehelichem Unterhalt für den geschiedenen Ex Partner.

Rechne mal mit einem Nettoeinkommen von 2.300 euro bei ihm. Also langfristig auf Steuerklasse I mit Kindern auf der LST-Karte bezogen, und Abzug von 5 Prozent berufsbedingter Aufwendungen. Allerdings wären hier auch Darlehensschulden für eine gemeinsame Wohnung oder Haus anzurechnen, etc.
Du hast für eine Berechnung deutlich zu wenig Informationen bereitgestellt.

Und bis zur rechtskräftigen Scheidung (ca. 1 Jahr) wirst du Trennungsunterhalt bekommen.
Die Berechnung wurde schon häufig beschrieben. Einfach mal die Boardsuche verwenden.

Zum Arbeiten wird du nicht verdonnert werden können, wenn alle Kinder nicht mindestens 3 Jahre alt sind. Und auch im Anschluss ist das fraglich und müsste erstmal neu geklärt werden. 3 Kinder sind kein Pappenstiel. Außerdem wäre dann nur eine halbtagstätigkeit zuzumuten.

Wenn ich das mal grob überschlage, darf sich dein "bald Ex" auf einen Selbstbehalt von ca. 1.050,00 Euro freuen. Na, der wird begeistert sein...

Geändert von Coldplay (15.08.2011 um 16:18 Uhr)
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  #3  
Alt 16.08.2011, 13:44
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Beiträge: 2
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Hallo, danke für die Antwort!
Die Kinder sind aktuell 4, 2,5 Jahre und 11 Monate.
Ein Haus zahlen wir an meinen Vater ab, 1000 Euro/Monat. Sprich... da ließe sich was machen...
wie ist das mit einem Anwalt... lieber für jeden einen oder einen für beide... wenn man sich einig ist?
Es gab gestern ein weiteres Gespräch zwischen uns, möglich, dass sich noch wieder was zum Guten ändert... Es ist alles offen.
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  #4  
Alt 18.08.2011, 08:07
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Beiträge: 362
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Hallo,

bei dem Alter der Kinder ist an Arbeit natürlich die nächste Zeit erstmal nicht zu denken.

1000 Euro pro Monat drückt ihr, oder besser gesagt dein Ex, von seinem Gehalt ab? Das ist nicht wenig und wird sicherlich angerechnet. Genauer würde sich das dann später sagen lassen, wenn auch feststeht was mit dem Haus passiert. Also ob du zb. darin wohnen bleibst, etc.

Bei manchen genügt ein Anwalt. Allerdings gab es auch schon häufiger, dass sich Paare im Vorfeld einig waren und dann doch unglücklich über die Entscheidung im nachhinein, nur einen Anwalt gehabt zu haben. Es heisst eben, dass ein Anwalt auch unterm Strich nur wirklich die Auftraggebende Partei vertritt und es aus diesem Grunde nicht immer die beste Wahl ist.
Das zur Theorie, empfehlen kann ich dir nichts da ich selbst zum Glück keine Erfahrung mit Scheidungsanwälten und Richtern gemacht habe.
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