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#1
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| Hallo, bin seit einen halben Jahr von meiner Frau getrennt und habe damals mit mit meiner ehemaligen Vermieterin gesprochen ob sie mich aus den Mietvertrag streichen kann oder ob ich kündigen muss da meine Ex-Frau in der Wohnung weiter wohnt. Darauf hat meine Vermieterin gesagt das geht nicht denn wenn wir beide im Vertrag unterschrieben haben müssen wir beide kündigen denn ich alleine kann das nicht.Bis jetzt ist ja alles gut gewesen. Heute bekam ich einen Anruf von meiner Ex dass sie die Jahresabrechnung bekommen hat ich weiss zwar nicht ob sie was rausbekommt oder nachbezahlen muss aber ich habe Angst dass wenn sie nachzahlen muss ich die Rechnung übernehmen muss wenn sie nicht zahlen kann da ich noch im Mietvertrag stehe. Weiss jemand wie ich sonst noch aus dem Vertrag komme oder muss die Vermieterin mich rausstreichen denn ich wohne ja nicht mehr dort. Ich hoffe mir kann jemand dringend helfen. Gruss Gerald |
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#2
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| Hallo Gerald, also ich müsste zu diesem Thema auch erstmal googlen. Ich denke logisch ist, dass es für dich auf jeden Fall eine Möglichkeit geben muss, aus einem Mietvertrag herauszukommen. Kann ja nicht sein, dass es anders ist. Sonst könnte der andere Partner dich ja bis zu seinem Lebensende in diesem Mietvertrag gefangen halten. Das der Vermieter auf beide zurückgreifen kann, solange beide als Mieter gemeldet sind ist natürlich klar. Entweder müsst ihr gemeinsam kündigen, oder sie macht einen neuen Vertrag alleine. Falls dies dem Vermieter zu unsicher ist, kann er deine Ex als alleinige Mieterin ablehnen. Dann hat sich das für euch beide erledigt. Aber wenn du einen Vertrag geschlossen hast, kannst du diesen auch wieder kündigen. Das sollte klar sein. |
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#3
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| Hi Coldplay, danke für deine Info.Habe aber mittlerweile eine Antwort von einem Rechtsanwalt. Grundsätzlich haften Sie auch nach Auszug als Mitmieter für alle Verbindlichkeiten der Vermieterin gegenüber und können den Mietvertrag nur gemeinschaftlich mit der Ehefrau kündigen. Dann müsste die Ehefrau die Wohnung aber auch räumen. Um diesen Nachteil einer gemeinsamen Kündigung zu vermeiden, nämlich den Verlust der Wohnung auch für denjenigen Ehegatten, der in der Wohnung bleiben will, kann beim Gericht ein Antrag auf Wohnungszuweisung an den verbleibenden Ehegatten gestellt werden. Das Gericht kann dann per Urteil bestimmen, dass das Mietverhältnis künftig nur noch mit demjenigen Ehegatten fortgesetzt wird, der in der Wohnung bleibt. Der Vermieter kann daran nichts ändern. Allerdings wird das Gericht die Wohnung nur dann dem verbleibenden Ehegatten zuweisen, wenn dieser auch finanziell dazu in der Lage ist, die Wohnung allein zu zahlen und wenn keine anderen Gründe dafür vorliegen, den Mietvertrag nicht mit ihm fortzusetzen. PS:Habe aber jetzt erfahren,dass sie warscheinlich ausziehen will. Gruss Gerald |
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