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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 27.05.2010, 13:57
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Beiträge: 1
Yvonne eine Nachricht über MSN schicken
Frage Scheidung, 1Kind, Elternzeit , Alg 2 (Hartz 4)

Hallo,

ich bin derzeit echt ratlos.....

Mein Mann und ich lassen uns Scheiden ende des Jahres zieht er aus.

Ich bleibe mit unsere gemeinsamen Tochter in der derzeitigen Wohnung wohnen (3zimmer 55m2....das ist eine GBG Wohnung....347euro warm , strom ist extra ca. 65 euro zu dritt aber ich glaube strom ist extra wie ja auch telefon und internet)

Nun meine Frage ich weiss nicht genau was mir an Alg 2 (Hartz4) zusteht ....ich bin nicht berufstätig und bin in Elternzeit für 3 Jahre ...mein Kind ist im August 2009 geboren bekomme bis juli/August 2011 Elterngeld (habe es spliten lassen).


Alg 1 bekomme ich nicht mehr habes bis ca. februar 09 bekommen und seit dem her kein Einkommen mehr....das letzte mal habe ich September 2008 gearbeitet war dann arbeitssuchend und nun bin ich ja in Elternezeit.

Wird das Elterngeld und Kindergeld von meiner Tochter mit an dem Alg 2 angrechnet ? ( ich bekomme für mich kein Kindergeld mehr , habe eine abgeschlossene berufsausbildung)
Was für Unterhalt von meinem noch Mann steht mir zu? Unterhalt für die kleine ? Bekomme ich von ihm auch Unterhalt für mich? Wir sind seit dem 21.08.2008 verheiratet.


Er hat derzeit ja noch die Steuerklasse 3 er geht Vollzeitarbeiten und ich habe die Steuerklasse 5. Netto hat er ca. 1650euro


Ich bitte um antworten

Danke schön und Liebe Grüße Yvonne
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  #2  
Alt 18.06.2010, 12:03
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Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 245
Standard Unterhalt und ALG 2

Hallo,

also grundsätzlich wird das Elterngeld nach den Sparplänen der Bundesregierung (ab August) auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Dein Mann hat einen Selbstbehalt von ca. 900 Euro, den Rest muss er für Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt einsetzen. AlG II wirst du deshalb wahrscheinlich nicht bekommen. Wenn ja, wird sich das Amt an deinen Mann wenden, und evt. Unterhaltsforderungen bei ihm geltend machen.

Gruss

Holger
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