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#1
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| Guten Tag zusammen, ich habe folgende Fragestellungen ans Forum: 1.) Vor der Eheschließung erwirbt eine Partei käuflich ein Haus. Der Vertrag und das Grundbuch laufen ausschließlich auf diese. Die Ehe wird geschlossen und man trennt sich hiernach. Hat die eine Partei Ansprüche auf das vor der Ehe erworbene Eigentum der anderen? 2.) In der Ehe wird ein Haus angeschafft für das nur eine Partei zahlt, diese hat den Vertrag unterschrieben und steht als einzige im Grundbuch. Kann die Gegenpartei dennoch Ansprüche geltend machen, obwohl sie nie in den Büchern stand, finanziellen Aufwand trug? Reicht hier die Tatsache, dass die Gegenpartei Ehegatte/-in war? Gruß und Dank im voraus |
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#2
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| Hallo RB29, Zu 1): Beim Zugewinnausgleich fließt der Wert des Hauses in das Anfangsvermögen und in das Endvermögen der Partei.( es wird also nur ein möglicher Zugewinn gewertet). zu 2): Das Haus wird beiden ins Endvermögen eingestellt ( weil das Geld aus ge- meinsamen Einkommen(Haushaltseinkommen) bezahlt) wurde,wird also geteilt. Wenn aber das Geld für das Haus aus 2) schon vor der Ehe vorhanden war, oder durch Schenkung von Eltern usw. dann dürfte sich das bei der Teilung nicht bemerkbar machen. Ist vielleicht etwas kopliziert ?!! lg edy Geändert von edy (17.03.2010 um 10:49 Uhr) |
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#3
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| Danke für die prompte Antwort! Der Sachverhalt stellt sich folgendermaßen dar, dass das Geld in der Hand der Partei X ist und Y mitgezogen wird und nicht direkt dazu beiträgt. Kauft sich X von seinem Ersparten vor der Ehe alleinig ein Haus, bliebe es auch nach einer evtl. Scheidung seins ohne dass er auszahlen muss? Erwirbt X in der Ehe das Haus vom alleinigen Geld, muss er dann im Falle der Trennung zahlen? |
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#4
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| Hallo RB29, Zitat:
Zitat:
x dieses Geld auch nach der Scheidung zu. Wenn das Geld jedoch während der Ehe von einem Partner verdient wurde, oder von beiden,dann gehört es ja beiden,und muß geteilt werden. Dies ist nur Sinngemäß,und eine grobe Wiedergabe . Die ganzen Zusammenhänge sind in einem Forum nicht zu erklären. hier ein Link: Berechnung Zugewinnausgleich Ich würde hier einen Notar ( der sich in Zugewinnausgleich) auskennt empfehlen. lg edy |
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#5
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| Top, danke!!! |
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