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#1
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| Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu Versorungsausgleich durch die Deutsche Rentenversicherung Bund Ausgangslage: Ich und meine Nochehefrau sind beide im Rentenalter nämlich 66 und 67 Jahre alt. Die Scheidung ist beantragt und die Deutsche Rentenversicherung Bund hat eine Berechnng der Versorungsausgleichshöhe durchgeführt. Ich beziehe nach Altersteilzeit seit meinem 61. Lebensjahr Altersrente, die um 14,4 % gekürzt wurde. Die Berechnung des Versorgungsausgleichwertes der Deutschen Rentenversicherung Bund erfolgt jedoch nicht auf meine reale gekürzte Altersrente, sondern auf eine fiktive ungekürzte Rente, so dass mir, nach dem berechneten Versorungsausgleich, ein geringerer Betrag als meiner Ehefrau verbleibt. Zahlenbeispiel (Beträge gerundet): Real erhalte ich für die Ehezeit 1061,00 EURO Rente. Beim Versorungsausgleich wären dies 530,50 EURO für jeden. Bei der durchgeführten Berechnung der Deutschen Rentenversicherung, wird für die Ehezeit eine fiktive ungekürzte Rente von 1240,00 EURO ermittelt. Daraus ergibt sich ein Ausgleichsbetrag von 620,00 EURO für meine Ehefrau und mir verbleiben noch 441,00 EURO. Nun zu meiner Frage: Gibt es eine Möglichkeit einen Versorgungsausgleich zu erreichen, der die realen Werte berücksichtigt. z.B. Beantragung beim Gericht oder ähnliches. Viele Grüße |
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