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#1
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| Seit fast 9 Jahren bin ich Hausfrau und für die Kinder da. Da - wie auch bei vielen anderen hier im Forum unsere Ehe kriselt habe ich ein paar Fragen. Die (4!!) Autos (alle nach Eheschliessung erworben) sowie ein kleines Boot (ebenfalls nach Eheschliessung erworben) laufen auf den Namen meines Mannes. Eine Auto davon wurde von meiner Abfinden (nach Eheschliessung) "mitfinanziert". Des Weiteren läufen die Häuser ebenfalls auf den Namen meines Mannes. Das Haupthaus wurde von meinem Mann und einem Freund gemeinsam - vor unserer Eheschliessung - gekauft. Nach unserer Eheschliessung (kein Ehevertrag) hat mein Mann die andere Hälfte des Freundes abgekauft. Ich selber wurde vertraglich nicht genannt (als Sicherheit, falls wir das Haus nicht halten hätten können). Nach der Geburt unserer ersten Tochter haben wir weiteres kleines Haus ausgebaut und vermieten es derzeit. Wir verfügen über diverse Kapitalanlagen (die meisten laufen auf den Namen meines Mannes), welche nach unserer Eheschliessung abgeschlossen wurden. Da mein Mann mir immer wieder erzählt, dass mir im Falle einer Trennung Hartz IV drohen könnte und mit meiner Angst "spielt", bin ich froh dieses Forum gefunden zu haben und hoffe auch ehrliche Antworten. Des Weiteren suche ich ich derzeit nach einer Arbeitsstelle. Das Haupthaus verfügt über 2 Wohungen - eine davon ist vermietet. "Um unsere Ehe" zu retten hat mein Mann vorgeschlagen in die untere Wohnung zu ziehen (räumliche Trennung - allerdings nur Wohn/Küchen/Bad-Bereich -> Schlafzimmer bleibt bei uns oben !! Was ich absolut daneben finde ! Wenn schon zeitliche Trennung, dann mit allen Konsequenzen!). Gilt dies eventl. schon als "Trennungsjahr", bzw. kann das im Falle einer Trennung vor Gericht positiv/negativ ausgelegt werden. Herzlichen Dank london Geändert von london (09.12.2011 um 14:02 Uhr) |
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#2
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| Hallo London, Zitat:
Familienrecht? (Beratung ca.200€). Das weitere Vorgehen und ob es für dich sinnvoll ist wirst du dann erfahren. Kein Ehevertrag bedeutet Zugewinngemeinschaft. Wenn du der Meinung bist das sich ab Zeitpunkt der Eheschliessung bis heute,euer Vermögen vermehrt hat, dann musst du auf einen Zugewinnausgleich bestehen.(die Hälfte seines Zugewinnes gehört dir). Mit Unterhalt usw.habe ich dir ja in einem anderen Thema geantwortet. lg edy |
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#3
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| ja, danke. Ich habe im Januar ein Gespräch - doch da das noch eine Weile dauert und ich mir die "Angst" nehmen möchte, habe ich vorab schon mal meine dringlichsten Anliegen / Fragen hier gestellt. |
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