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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 28.12.2011, 12:49
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Unglücklich bin irritiert - Besitzaufteilung

Da mein Mann mittlerweile von Scheidung redet habe ich mir heute beim Amtsgericht einen Beratungsschein (kein Eigenverdienst, da Hausfrau) geben lassen um mich bei einem Anwalt zu informierten (was passiert, wenn ...)

Ich bin davon ausgegangen u.a. da ich mir Informationen eingeholt hatte, dass der Besitz / Vermögen ... geteilt wird, bzw. ich einen Zugewinn erhalte, da ich bei den Kindern geblieben bin und meine Arbeit seit 9 Jahren nicht mehr nachgehe.

Jetzt hatte mir die Dame bei Amtgericht mitgeteilt, da Konten / Depots, Autos ... auf meinen Mann namentlich laufen würden, sie erst einmal ihm zugesprochen würden. Sie laufen zwar auf meinem Mann, aber alles entstand wärend unserer Ehezeit (1/2 des Hauses gehörte meinem Mann vor unserer Ehe, zweite 1/2 des Hauses haben wir nach unserer Eheschliessung auf den Namen meines Mannes gekauft). Es kann doch nicht sein, dass alles meinem Mann "gehört", nur weil sein Name drinne steht.

@edy: ich weiss, dass du mir andere Infos zukommen lassen hast, aber das hat mich jetzt doch sehr beunruhigt.

Den Termin zur Beratung beim Anwalt habe ich nächste Woche.
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  #2  
Alt 28.12.2011, 14:17
edy edy ist offline
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Beiträge: 704
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Hallo London,

Du kannst beruhigt bleiben.Lese nochmal meine Antworten.

Wenn deine Angaben stimmen,dann stimmen auch meine Antworten.

Zitat:
geteilt wird, bzw. ich einen Zugewinn erhalte, da ich bei den Kindern geblieben bin und meine Arbeit seit 9 Jahren nicht mehr nachgehe.
Wenn es Zugewinn gibt,dann steht er dir zu auch ohne Kinder und Arbeit.

Zunächst solltest du Trennungsunterhalt fordern.

Hab Vertrauen.

lg
edy
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  #3  
Alt 28.12.2011, 14:18
edy edy ist offline
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Beiträge: 704
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Hallo London,

Du kannst beruhigt bleiben.Lese nochmal meine Antworten.

Wenn deine Angaben stimmen,dann stimmen auch meine Antworten.

Zitat:
geteilt wird, bzw. ich einen Zugewinn erhalte, da ich bei den Kindern geblieben bin und meine Arbeit seit 9 Jahren nicht mehr nachgehe.
Wenn es Zugewinn gibt,dann steht er dir zu, auch ohne Kinder und Arbeit.

Zunächst solltest du Trennungsunterhalt fordern.

Hab Vertrauen.

lg
edy
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  #4  
Alt 04.01.2012, 20:18
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Hallo London,

du brauchst dir wirklich keine Gedanken machen, dass dir der Zugewinnausgleich nicht zusteht. Was die zusteht, kannst du sehr leicht selbst herausfinden: Zugewinnausgleich wenn beide Ehegatten leben (Berechnung) | Recht-Finanzen

Wenn du noch genauere Angaben machst, kann ich dir auch noch genauere Auskunft geben.
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