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#11
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| Hallo, es ist doch eigentlich alles geschrieben. Wie lange er voraussichtlich zahlen muss, das hab ich erklärt. Den Unterhalt können wir hier nicht berechnen. Sein Netto-Einkommen ist zu bereinigen, vom Rest bekommt sie 3/7, allerdings müssen ihm 1050 € bleiben. Um was zu bereinigen ist, das weiß der Anwalt nach Durchsicht der Unterlagen. Er sollte eben schleunigst einen Anwalt aufsuchen. Denn jeder Monat, den er zuwartet, der kostet sein Geld! Herzlichst TK |
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#12
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| Hallo timekeeper, vielen Dank für die Antwort. Ich werde Ihm jetzt raten schnellstens einen Anwalt aufzusuchen !!! Gruß Michael |
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#13
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| Michael, auch ich sehe keine begründete Unterhaltszahlung, wenn der Trennungsunterhalt bis zur endgültigen Scheidung entrichtet wurde. Die Kinder sind aus dem gröbsten raus, ihr kann und muss eine halbtagsstelle zugemutet werden (nach der rechtskräftigen Scheidung). Und selbst wenn nicht, ist das nicht sein Problem. Dafür ist die Grundsicherung bereitgestellt. Die Gesetze sind dahingehend straffer geregelt worden, dass jeder wieder vermehrt für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen hat. Und nicht nach dem Motto:" Ich war 1x verheiratet, ich kann von nun an faulenzen..." Für ihre Kinder ist er natürlich nicht unterhaltspflichtig. Das Thema könnt ihr gedanklich direkt ausklammern. Ich sehe da also keine größeren Probleme. Der TU sollte klar sein, schließlich war man verheiratet. Einen Denkzettel braucht er ja auch, wenn man eine unselbständige Frau heiratet bei welcher es logisch ist, dass man diese finanziell aushalten muss. Und deren Kinder obendrein... Geändert von Coldplay (19.01.2012 um 07:03 Uhr) |
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#14
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| Hallo, Grundsicherung bekommt man, wenn man Rentner ist, oder dauerhaft nur unter drei Stunden arbeiten kann. Das ist hier ja wohl nicht der Fall. Ob die Kinder aus dem Gröbsten raus sind oder nicht, das interessiert gar nicht, weil er nicht der Vater der Kinder ist. Herzlichst TK |
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#15
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| Zitat:
Zitat:
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#16
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| Hallo, nun ja, Du hast aber geschrieben, dass ihr wegen der Kinder eine Teilzeitstelle zumutbar ist. Da mag es im Verhältnis zum Kindsvater drauf ankommen (hier auch nur sehr theoretisch), nicht aber im Verhältnis zum Ehemann. Da ist es nun wirklich einerlei. Herzlichst TK |
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#17
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| Guten Morgen, also nach der Zumutung der Halbtagsstelle folgte noch ein weiterer Satz: Zitat:
![]() Der Threadsteller und sein Kumpel, haben nämlich dahingehend keinerlei Vorkenntnisse. Ein bißchen weiter ausholen, schadet deshalb nicht. Und zum anderen müssen wir doch auch zugeben, das keiner von uns hier das urteilt fällt, sondern letztendlich ein Richter mit oftmals haarsträubenden Ansichten. Ich glaube nicht, dass heute jeder nacheheliche Unterhalt vor Gericht direkt abgeschmettert wird, obgleich es keine Kinder unter 3 Jahre gibt und auch keine anderen Aspekte wie zb. "die eigene Karriere sausen lassen für Mann und Familie"! (Mir fällt gerade der Fachbegriff nicht ein)^^ Es kommt mit Sicherheit noch sehr häufig vor, dass (relativ unbegründet) nachehelicher Unterhalt zugesprochen wird. Besonders dann, wenn sie plötzlich einen auf psychisch angeknackst macht und ihr generell erstmal keine Arbeit zugemutet werden kann. Lies dir mal ältere Beiträge hier im Forum durch. Das hatten wir schon häufiger als man annehmen sollte. Eine Scheidung fördert in vielen Fällen durchaus die Kreativität... |
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