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Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #11  
Alt 13.12.2011, 09:20
edy edy ist offline
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Hallo Elise,

Beim Zugewinn gibt es 2 Stichtage.

1.Stichtag: Tag der Eheschließung (2 Tage vorher zählen nicht) also genau
das Datum der Heirat.

2.Stichtag: Datum an dem der Scheidungsantrag dem anderen Partner zugestellt
wird.

Wurde die LV vor oder während der Ehe ausgezahlt?

Zum Ehevertrag:

Zwingen kann man niemanden,aber Bedingungen stellen( wenn du den
Vertrag nicht eingehst, reiche ich die Scheidung ein).

lg
edy
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  #12  
Alt 13.12.2011, 09:40
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Bei dem gezahlten Betrag handelt es sich nicht um eine LV, sondern Zahlung einer Unfallversicherung eines Unfallgegners. Mein Mann hatte im Jahr 1996 einen Verkehrsunfall. Er erhielt schon Jahre voraus Zahlung aus dieser Geschichte und eben diesen "Restbetrag" von ca. 10.000 € während unserer Ehe.
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  #13  
Alt 13.12.2011, 10:24
edy edy ist offline
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Hallo Elise,

Der Anspruch aus der Unfallversicherung entstand vor der Ehe (Auszahlung
während der Ehe).
M.E. hat ihm ja das Geld schon vor der Ehe zugestanden,also müsste es
in sein Anfangsvermögen kommen.



lg
edy
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  #14  
Alt 13.12.2011, 10:50
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Danke edy, ich merke immer mehr und mehr, dass es nötig wird eine Fachberatung in Anspruch zu nehmen. Nur wie kann ich gewiss sein, das mich ein/e AnwaltIN richtig berät. Laut deinen Zeilen, hattest du ja auch eine Niete gezogen.
In meinem Kopf häufen sich die Fragen, z.B. wäre es eventuell besser aus der Agentur an der ich zu 45 % beteiligt bin aus zusteigen um nicht die Existenz meiner beiden Kompagnons zu gefährden? Zur Zeit der Agenturgründung war es hier, im mittlerweile EU-Land, nur mit einem Inländer möglich eine Firma zu errichten. Die Agentur besteht mittlerweile fast 18 Jahre und wie es aussieht hält sie länger wie meine Ehe
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  #15  
Alt 13.12.2011, 11:03
edy edy ist offline
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Hallo Elise,

Zitat:
z.B. wäre es eventuell besser aus der Agentur an der ich zu 45 % beteiligt bin aus zusteigen um nicht die Existenz meiner beiden Kompagnons zu gefährden?
Warum?

Bei einem Zugewinnausgleich kann nur etwas ausgeglichen werden,wenn
noch genug "Masse" vorhanden ist.

Wenn möglich bekommt jeder das zurück, was er vor der Ehe hatte. Wenn
es nicht mehr vorhanden ist,dann entstand halt kein Zugewinn.

lg
edy
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  #16  
Alt 13.12.2011, 12:27
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Zitat:
Zitat von Elise Beitrag anzeigen
Egal ob jetzt wie bei mir alles in Schutt und Asche liegt oder nicht. was ist wenn sich ein Ehepartner weigert einen solchen Vertrag abzuschliessen? Habe im Web gesucht, aber für mich keine zufriedenstellende Antwort gefunden. Habt ihr dazu einen Tipp?
Hallo Elise,

du kannst in Deutschland niemanden zu einer Unterschrift zwingen. Schon gar nicht im nachhinein. Das ist aber doch eigentlich auch ohne juristische Kenntnisse klar, oder?

Edit: Sorry, ich habe nicht gesehen das es mit Antworten bereits auf der 2. Seite weitergegangen ist. ^^
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  #17  
Alt 14.12.2011, 07:57
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Es geht mir auch nicht darum jemanden zu einer Unterschrift zu zwingen Coldplay. Nur tut sich mir generell die Frage auf, was soll/muss/könnte geschehen, wenn ein Ehevertrag ob vor oder auch nach der Heirat, denn das ist so wie ich es im www gelesen habe möglich, von einem Ehepartner abgelehnt wird? Sollte man sich dann von der Ehe disztanzieren? Gerade in zukünftigen Ehen, in denen es um viel viel Geld geht, weil einer der PartnerIN eine riesige Firma hat, TopmanagerIN ist, oder reiche/r Adlige/r ist usw.
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  #18  
Alt 14.12.2011, 09:08
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Elise,

deine Frage war doch explizit, ob du im nachhinein für einen Ehevertrag eine Unterschrift bewirken könntest. Kannst du, wenn beide Parteien zur Unterschrift bewegt werden können.

Ansonsten, eine komische Frage: Wenn es dir wichtig ist, zb. das nächste mal im vorhinein einen Ehevertrag aufzusetzen dann tue dies. ob du eine evtl. Heirat dann aber von der vielleicht fehlenden Unterschrift deines potentiellen Partners abhängig machen möchtest, kann dir doch hier niemand für dich beantworten. Das kommt auf die Bedingungen des Vertrages an und wie wichtig es dir letztendlich ist, solche Dinge festzuhalten.

Mir zb. ist eine Heirat schnurz und ich würde wenn überhaupt, nur mit wasserdichten Ehevertrag heiraten! Ich möchte mich auch im Scheidungsfalle nicht an dem Vermögen meiner Ex Frau bereichern, umgekehrt aber dann bitte auch nicht. Und weil sich ja bekanntlich die Eigenschaften von Menschen ganz schnell ändern können, würde bei mir nichts ohne schriftlichen Vertrag laufen. Und wenn meine Partnerin nicht bereit wäre diesen zu unterzeichen, wird dies entsprechend seinen Grund haben.

Also ich würde mich distanzieren. Aber ich kann da nicht für andere sprechen.

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  #19  
Alt 14.12.2011, 11:23
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Vielleicht bin ich ja nur auf der Suche nach Lösungen, Lösungen um z.B. meine Immobilie die ich mir mal für mich und hauptsächlich als Nachlass für meine Tochter angeschafft habe zu schützen. Ich erwarte nicht, dass ich hier präzise Antworten auf meine Fragen erhalte, nur Tipps wie ich mein Problem lösen kann. Auch der Gedanke an den Ehevertrag, im nachhinein, ist ein Griff zum letzten Strohhalm.
Zu wissen, dass Frau nur noch "gut" ist, weil er ohne ein Startkapital und ohne zu wissen wo er denn sonst hin soll, schmerzt, bereiten nur noch schlaflose Nächte und Herz- und Magenschmerzen.
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  #20  
Alt 14.12.2011, 18:53
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Das kann ich voll und ganz verstehen, Elise.
Ich bin gespannt, was nun als nächstes geschehen wird. Bitte halte uns auf dem laufenden. Ich drücke dir jetzt schon die Daumen.


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