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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Ehe-Scheidung - Scheidungsrecht > Scheidung

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  #1  
Alt 09.07.2010, 23:48
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Standard brauche dringend HILFE!!!

Hallo!

Also ich hoffe dass mir irgendjeamand helfen kann und komme mal gleich zur Sache:

Mein Mann und ich haben beschlossen uns zu scheiden, doch damit treten ja so einige Probleme auf.
Also wir sind seit 1 1/2 Jahren verheiratet und haben eine 2jährige Tochter.
Meine große Angst ist es am Ende ohne alles da zu stehen, also rein finanziell.
Meine Tochter bleibt bei mir, das ist geklärt, aber weiß jemand wie hoch der Unterhalt ist? Und ich hab mal was gehört dass ich auch Unterhalt bekomme da ich ja nicht voll erwerbstätig bin da ich unser Kind groß ziehe. Stimmt das? Ja und dazu kommt dann noch das Kindergeld und 200€ die ich verdiene. Aber damit komm ich ja nicht weit!
Bekomm ich unterstützung vom Amt?
Bin eigtnlich niemand der Sozialhilfe oder sowas möchte, aber ich hab keine andere Wahl oder?
Naja, und das nächste Problem ist dass wir in meinem Elterhaus eine Wohnung renoviert haben und somit 20 000€ gemeinsame Schulden haben. Doch da ich in der Wohnung bleiben werde mit unserer Tochter weiß ich nicht wie ich das bezahlen soll. Monatlich zahlen wir 250€ Rate bei der Bank ab und ca 80€ Nebenkosten an meine Eltern.
Also würde mir das Amt das als Wohngeld (Miete) anrechnen oder wie läuft das? Bleib ich auf den Kosten sitzen?

Bitte bitte helft mir weiter, bin echt verzweifelt und hab riesige Angst vor dem was auf uns zukommt!
Danke!
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  #2  
Alt 10.07.2010, 10:32
edy edy ist offline
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Beiträge: 554
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Hallo Melli86,

Dein Mann ist deiner Tochter unterhaltspflichtig.
Dir gegenüber ist er erstmal unterhaltspflichtig bis das Kind 3 Jahre alt ist.

Wie hoch ist denn sein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate?

lg
edy
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  #3  
Alt 11.07.2010, 13:36
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Blinzeln

wenn dein Mann erwerbstätig ist, dann bekommst du sicherlich unterhalt. Richtig ist natürlich, dass für die Berechnung die Nettoeinkünfte deines Mannes notwendig sind. Damit kann dann auch der Kindesunterhalt berechnet werden.

Du bekommst Trennungsunterhalt unabhängig ob dein Kind Drei Jahre ist oder nicht. Dies spielt erst bei dem nachehelichen Unterhalt eine Rolle.

Du solltest dich anwaltlich beraten lassen!!!!
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  #4  
Alt 11.07.2010, 15:09
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Er verdient ca 1700€ Netto monatlich!

Weiß jemand wie das mit dem Darlehnen auf der Bank aussieht?
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  #5  
Alt 11.07.2010, 17:48
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Hi Melli,

also deine Tochter bekommt auf jeden Fall Unterhalt als zweijährige ist sie in der 1. Altersstufe und dein Mann in der 2. Einkommensstufe. Das sind dann € 241.

Die Schulden gehören beiden, als würden sie häftig angerechnet werden. Es muss allerdings nochmal geklärt werden ob sie wirklich beiden gehören oder nicht vielleicht nur dir oder nur ihm.

Danach berechnet sich auch der Unterhalt. Bei Ihm muss dann aber der Kindesunterhalt an die Tochter vorwegabgezogen werden. Dann ist noch wichtig zu wissen, ob dein Mann noch andere Verpflichtungen hat. Auch da ich nicht weiss in welchem Bundesland du wohnst geh ich mal von 1/7 Erwerbstätigenbonus aus. Daraus ergibt sich ein Unterhaltsansspruch von : 380,00 € Zwar würden dir rechnerisch € 610 zustehen, aber dann wäre der Selbstbehalt deines Mannes überschritten.
ACHTUNG: dieser ist aber ohne die Schulden für die Bank

Bezüglich der Raten für die Bank wäre es sinnvoll eine Vereinbarung mit deinem Mann zu schliessen, dass dies vielleicht von ihm getragen wird, dies hängt aber ganz davon ab, wer als Schuldner eingetragen ist. Wenn ihr beide den Kredit aufgenommen habt, müsst ihr auch beide zahlen, wenn du nicht zahlst und die Bank kommt auf dich zu hast du die Brille auf.

Ich denke aber ein Rat vom Anwalt wäre nicht schlecht. Für Fragen stehe ich Dir gern zur Verfügung.
__________________
Bei weiteren Fragen stehe ich gern auch per PN zur Verfügung.

LG Justi



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  #6  
Alt 11.07.2010, 19:36
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Also den Kredit auf der Bank haben wir zusammen!
Aber es ist ihm gegenüber ja auch nicht fair wenn er dafür auch noch zahlen soll obwohl er hier nicht mehr wohnt oder?

Auf jeden Fall schon mal rieen Dank für eure Hilfe!
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  #7  
Alt 11.07.2010, 19:56
edy edy ist offline
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Hallo Melli86,

Zitat:
Aber es ist ihm gegenüber ja auch nicht fair wenn er dafür auch noch zahlen soll obwohl er hier nicht mehr wohnt oder?
Die Bank wird Ihn wahrscheinlich nicht aus dem Kreditvertrag rauslassen.

Aber vielleicht könnt ihr euch einigen,das du mit deinen Eltern den Kredit ab bezahlt,und er im Gegenzug keinerlei Ansprüche mehr auf die Wohnung hat.
Wenn dir etwas an einer fairen Lösung liegt.

Was die Kosten für Miete usw. angeht, würde ich mich mal mit dem Amt in Verbindung setzen.

lg
edy
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  #8  
Alt 11.07.2010, 21:07
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bei scheidung gibts kein fair oder unfair.

Mitgegangen - mitgefangen.

Schliesslich hat er ja auch drin gewohnt. Aber einer Vereinbarung steht sicher nichts im Wege.
__________________
Bei weiteren Fragen stehe ich gern auch per PN zur Verfügung.

LG Justi



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  #9  
Alt 11.07.2010, 22:40
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Justi-mietze du sagtest;
Daraus ergibt sich ein Unterhaltsansspruch von : 380,00 € Zwar würden dir rechnerisch € 610 zustehen, aber dann wäre der Selbstbehalt deines Mannes überschritten.

Kann ich den rest dann beim Amt beantragen wenns mir eigentlich zusteht?
Ja mir liegt viel daran dass es fair bleibt, allein wegen unserer Tochter möchte ich keinen Streit und wenn der den Kredit bei der Bank noch mit abbezahlen muss und noch Miete für seine neue Wohnung, dann bleibt ihm ja nichts mehr, das möchte ich nicht.
Wenn nur das blöde finanzielle nicht im weg stehen würde
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  #10  
Alt 12.07.2010, 07:03
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das ist ziemlich nett von dir. Die wenigsten denken so wie du.

Du kannst auf alle Fälle Hartz VI Aufstockung bekommen. Wieviel das ist kann ich dir nicht sagen. Du musst wissen. Der Trennungsunterhalt ergibt sich aus den ehelichen Lebensverhältnissen, die Sozialleistungen aber aufrund der Bedürftigkeit, daher kannst du vom Amt sicher nicht den öompletten Teil bekommen aber zumindest soviel dass du soviel hättest wie jeder andere Bezieher auch
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