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Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Ehe-Scheidung - Scheidungsrecht > Scheidung

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  #1  
Alt 28.10.2010, 23:53
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Standard Brauchen hilfe bei Einvernehmlicher Scheidung

Hallo liebe forum gemeinde,

wir hoffen das wir hier hilfe bei unserer scheidung bekommen.


aber erstmal zu den eckdaten:

Standesamtliches Eheversprechen im Dezember 2007

Ehemann: geb. 1981 Erwerbstätig ca. 1800 Netto. Kredit last durch Auto und Hausrat ca. 22000€ - mtl rate 420€ (auch der alleinige kredit nehmer)

Ehefrau: geb. 1989 Hausfrau 184€ kindergeld und unregelmässiger kindesunterhalt fürs kind

Kind: geb 2008 (wird im februar 3 Jahre alt)



Wie ihr schon gelesen habt wahr meine Frau schon vor der Ehe Schwanger von ihrem exFreund, das kind ist aber nach der ehe geboren. Die Vaterschaftsanfechtung und die Vaterschafts festellung vom leiblichem Vater inc. Titel für den unterhalt wurde vom Jugendamt erledigt.

Leider wahr das auch das thema was unsere ehe den rest gegeben hat seid dem läuft bei uns garnichts mehr, wir leben sogar schon seid ca. 7 monate getrennt in der ehewohnun ( mit anderren worten ich hab das kinderzimmer und meine frau den rest der wohnung ) küche und bad müssen wir ja teilen.

wir haben schon viel versucht um die ehe zu retten aber alles erfolglos. Jetzt wollen wir und in frieden scheiden um beide eigene wege zu gehen, aber leider fehlt und das geld für eine 2. wohnung da meine frau noch nicht arbeiten gehen kann weil der kindergarten erst kinder mit 3 jahren aufnimmt.

die ehewohnung (64qm 470€ warm) würde ich übernehmen und meine frau würde sich eine eigene wohnung suchen, aber wovon?

meine frau würde das schlafzimmer, kinderzimmer und die waschmaschiene mitnehmen der rest (wohnzimmer und küche soll bei mir bleiben, da ich ja noch für die sachen die raten zahle. auch das auto behalte ich, da ich darauf angewiesen bin für die arbeit und auch nur den führerschein dafür besitze.

wie kommen wir ab güstigsten durch die scheidung? es gibt ja soviele internet scheidungs seiten wo immer versprochen wird das man nur wenig zahlen muss.
oder kriegen wir beide prozesskostenhilfe? meine frau schon nur bei mir weiß ich das nicht genau.

wie schaut das mit dem unterhalt aus muss ich meiner frau wirklich 800€ unterhalt zahlen? wenn ja bin ich ganzschön im A.... weil bei 1800 netto (lohnsteuerklasse 3) und mtl. fix kosten von 1070€ (miete, strom telefon, kredit) bleiben mir gerade mal -70€ zum leben.

wielange muss ich für den eheunterhalt aufkommen? mein leben lang?


ich hoffe jemand hier weiß rat und kann uns helfen.
sollten noch angaben fehlen einfach fragen hauptsache wir schaffen das so das wir glimpflich davon kommen ohne das einer von uns keiden muss und erst recht nicht das kind.


Schonmal danke für hilfreiche antworten

Gruß
Thunder81
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  #2  
Alt 29.10.2010, 00:45
edy edy ist offline
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Hallo thunder81,

Also während der Trennungszeit bis zur Scheidung kann deine Frau
Trennungsunterhalt fordern.

Wenn ihr euch einig seid,benötigt ihr nur einen Anwalt.
Wenn deiner Frau VKH ( PKH) bewilligt wird dann soll Sie die Scheidung
einreichen.( dann enstehen für dich keine RA Kosten sondern nur eine
Gebühr für das Scheidungsverfahren).

Und wenn's knapp mit dem Geld wird,muss man darüber nachdenken,ob ich
wirklich eine 64 m2 Wohnung oder ein teures Auto brauche( Wohnung wechseln,Auto verkaufen und kleineres zu legen).

lg
edy
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  #3  
Alt 29.10.2010, 08:24
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ich brauche nur trennungsunterhalt zahlen? Dachte immer ich muss solange unterhalt zahlen bis meine frau ihr leben selber finanziert ohne irgend einem amt.

Wie hoch wird die gebühr von dem scheidungsverfahren sein?

Habe im internet gelesen das die räumliche trennungszeit in der ehewohnung angerechnet werden kann, stimmt das?

Auto verkaufen währe ein reines verlust geschäft, würde wenn überhaupt max. 7000 bekommen und davon müste dann noch ein gebrauchter her der zuverlässig sein muss. Die 22000 € kredit sind inc. Zinsen.ob die mtl. Rate sich dadurch stark veringert weiß ich nicht.

Die wohnung aufzugeben und eine kleinere zu nehmen würde ca. 100€ bringen. Bleibt dann aber immeenoch zu wenig um selber zu überleben.

Gruß thunder
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  #4  
Alt 29.10.2010, 09:20
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Zitat:
Zitat von thunder81 Beitrag anzeigen
Habe im internet gelesen das die räumliche trennungszeit in der ehewohnung angerechnet werden kann, stimmt das?
ja! verschiedene voraussetzungen müssen dafür gegeben sein. zum beispiel:

- räume aufteilen, am besten schriftlich. außer badezimmer und küche, da diese zimmer meist nur 1x vorhanden sind. dann aber bitte eine gleichzeitige nutzung vermeiden

- wechselseitige versorgungsleistungen müssen unterbleiben. also sie wäscht dir nicht mehr deine wäsche und du fährst sie dafür mit dem auto von A nach B.

- die persönliche beziehung muss auf ein mindestmaß reduziert sein.

aber: rechtliche zulässigkeit ist das eine, praktikabilität das andere. hauptsache, ihr seit euch vor anwälten und scheidungsrichtern einig und bestätigt die gleichen gegebenheiten.

was ich nicht verstanden habe: wie lange seid ihr vor der eheschließung ein paar gewesen? ist sie fremdgegangen? weil, schwanger vom ex freund kurz vor der hochzeit ergibt imho nicht wirklich sinn.
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  #5  
Alt 29.10.2010, 10:31
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das kind ist kurz nach der ehe geboren (nach etwas über einen monat).

Als wir zusammen gekommen sind (ca. 6 monate vor der ehe) wusten wir noch nicht das sie schwanger von ihrem ex ist. Das haben wir erst spät nach dem 3. Schwangerschaftsmonat rausgefunden weil da erst die regel aussetzte. Zu diesem zeitpunkt lebte sie schon bei mir weil sie nichtmehr bei ihren pflege eltern leben konnte.
Vom leiblichen vater keine reaktion zur schwangerschaft.
Wir haben uns richtig geliebt und wollten das gemeinsam schaffen, sie hat mir einen antrag gemacht und hab auf mein herz gehört und zugesagt.

Vielleicht hab ich ein zu großes herz, ich wollte mit ihr für immer glücklich bleiben und gemeinsam eine familie aufbauen. Ich die ganze schwangerschaft und die geburt mitterlebt und wahr stolz als sei es mein eigenes kind.

Ca. 1 jahr nach der geburt sind wir zu besuch bei bei dem leiblichen eltern von meiner frau (was übrigens auch mein verdienst ist das die wieder zueinander gefunden haben).
Die eltern haben uns tierisch den kopf gewaschen warum wir die vaterschaft nicht anfechten mit der begründung "was ist wenn das kind es später alleine rausfindet, was das für probleme geben kann).

Wir hin und her überlegt und was wir machen sollen, sind dann aber zu der entscheidung gekommen die vaterschaft anzufechten.

Auf der einen seite gut für mich aber ich komm von dem gedanken nicht weg das wenn immernoch der "scheinvater„ währ vielleicht die ehe noch intakt währ.



So den rest zu unserer geschichte steht ja oben.

Gruß thunder
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  #6  
Alt 29.10.2010, 10:53
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hallo thunder81,

danke. wie es dazu kam, kann ich nun besser nachvollziehen.

weniger verstehen kann ich, dass man sich nach 6 monaten kennenlernen verheiratet. aber das war zumindest zu dem zeitpunkt, als du schon wusstest das ein kind unterwegs ist. ich finde es sehr nett von dir, dass du versuchtest diese ganze verantwortung zu übernehmen.

weiter schreibst du, dass ihr die vaterschaft angefechtet habt. bedeutet also: du bist nicht offiziell als kindsvater eingetragen? warum solltest du auch so etwas tun?? die eltern deiner ex hatten vollkommen recht. magst du neben dem trennungsunterhalt nun auch kindesunterhalt für ein kind bezahlen, das nichtmal deins ist??

---> Auf der einen seite gut für mich aber ich komm von dem gedanken nicht weg das wenn immernoch der "scheinvater„ währ vielleicht die ehe noch intakt währ.

du hast wirklich einen goldigen humor! daran würde ich keinen gedanken verschwenden. eure ehe hat nicht gehalten. hätte das ein stück papier über die vaterschaft oder nicht vaterschaft wirklich geändert??
nachdem diese ehe gescheitert ist wäre ich froh, dass mir daraus nicht noch mehr verpflichtungen wachsen. und das für eine so kurze ehe und das ergebnis aus dem letzten spass den deine ex mit ihrem vorherigen typ hatte! na, das wäre ja der absolute knüller gewesen!

Geändert von Coldplay (29.10.2010 um 10:59 Uhr)
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  #7  
Alt 29.10.2010, 11:30
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---> Auf der einen seite gut für mich aber ich komm von dem gedanken nicht weg das wenn immernoch der "scheinvater„ währ vielleicht die ehe noch intakt währ.

Damit meinte ich das eine das eine intakte ehe besser währe als eine die es nicht mehr ist.

Klar hätte ich mich dann bei einer späteren scheidung in den ar.... Treten können.
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  #8  
Alt 29.10.2010, 11:39
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Zitat:
Zitat von thunder81 Beitrag anzeigen
Damit meinte ich das eine das eine intakte ehe besser währe als eine die es nicht mehr ist.
also eine intakte ehe, sollte wohl immer besser sein als eine die nicht intakt ist!

ich habe das aber so verstanden das du dir manchmal die frage stellst, ob nicht alles besser gekommen wäre, wenn du die vaterschaft nicht angefechtet hättest?!?

schade, dass in deinem fall nun auch wieder die persönliche bindung auf der strecke bleibt. du hast dich verhalten als sei es dein kind. von anfang an. bei der geburt dabei, etc.! das nun alles vor dem aus steht ist jammerschade. du musst dich dringend neu orientieren und abstand zu allem gewinnen. ich wünsche dir dafür viel glück!
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  #9  
Alt 29.10.2010, 11:58
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danke

Kann das sein das ich nur trennungsunterhalt zahlen muss, danach aber nicht mehr weil ich nicht der vater vom kind bin?

Ohne kind währe das ja auch der fall weil sie ja dazu verpflichtet ist sich eine arbeit zu suchen um sich selber zu finanzieren? Oder übernimmt dann das amt miete usw.?
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  #10  
Alt 30.10.2010, 10:54
edy edy ist offline
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Hallo,

Zitat:
Wie hoch wird die gebühr von dem scheidungsverfahren sein?

Meine EX hatte RA über PKH für mich fielen nur ca.165€ Gerichtskosten an.

Zitat:
Kann das sein das ich nur trennungsunterhalt zahlen muss, danach aber nicht mehr weil ich nicht der vater vom kind bin?
Ja kann sein.

Hast du überhaupt genug Einkommen um Unterhalt bezahlen zu können?

lg
edy
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