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  #1  
Alt 17.06.2011, 21:44
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Standard Deutsch Franzoesische Ehe seit 2 jahren getrennt

Hallo,

ich weiss nicht mehr weiter und lass das Problem einfach so schleifen. Aber irgendwann muss ich es ja erledigen.
Ich bin seit 2004 mit einer franzoesischen Staatsbuergerin verheiratet ich bin selber Deutscher und lebe seit 4 Jahren in Spanien. Ich habe mit meiner Ex in Frankreich gelebt bis es einige Probleme 2007 gab und ich durch meine Arbeit nach Spanien umgezogen bin, anfangs kam Sie noch um Urlaub zu machen nach Spanien bis wir uns vor 2 Jahren getrennt haben. Ich habe keinen Kontakt mehr zu Ihr seit einem Jahr und habe auch keine Address Daten oder aehnliches.
Zu unserer Situation wir haben keine Kinder, keine Besitztuemer und keine Schulden. Ich habe versucht vor einem Jahr eine Scheidung auf beider Einverstaendins (Sie war einverstanden) durch zu fuehren und mir einen deutschen Anwalt in Paris genommen dem ich 500 Euro bezahlt habe um die Scheidung ein zu leiten. Die Antwort offiziell war dann aber, dass Sie jetzt doch nicht will und mich gerne verklagen moechte. Auf was???????
Die Greunde waren voellig belanglos doch bis alles in die Wege geleitet werden konnte ist mir schon das Geld ausgegeangen und ich habe meinem Anwalt gesagt, dass ich nicht bereit bin weiter zu gehen wenn Sie nicht einwilligt eine normale Scheidung durch zu fuehren. Die Antwort Ihrerseits war ''na dann nicht.''
Mittleirweile habe ich mir ein neues Leben aufgebaut und moechte die Sache hinter mich bringen. Waere wirklich nett wenn mir jemand Tipps geben koennte bevor ich wieder Geld verliere, dass kann ich mir nicht erlauben. Welche Recht ist anwendbar: Spanisches, Deutsches oder Franzoesiches.
Danke im voraus fuer eure Tipps.
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  #2  
Alt 17.06.2011, 22:17
edy edy ist offline
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Hallo Neu2011.

Ich denke es geht um das Recht des Landes in dem ihr geheiratet habt.

Verklagen/fordern könnte sie Trennungsunterhalt.

So lange ihr verheiratet seit wird der Rentenanspruch geteilt
( Versorgungsausgleich).

Nach 3 Jahren kann auch ohne ihre Einwilligung geschieden werden.

lg
edy
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  #3  
Alt 19.06.2011, 15:29
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Danke fuer die Antwort, dann muss ich wohl noch ein Jahr warten
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  #4  
Alt 19.06.2011, 15:41
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Ach so,dass mit dem Versorgungsausgleich faellt bei mir weg, da ich offiziell in einem Steuerparadies arbeite und somit keine Rentenbeitraege zahle.

Ich verstehe nicht, dass es keine Gesetzte fuer Faelle wie mich gibt. Das sieht doch alles total klar aus ich meine es duerfe eigentlich keine Diskussionen geben. Keine Kinder keine Schulden keinen Besitz zusammen.

Ich habe schon die deutschen Behoerden um Hilfe gebeten aber die sagen die koennen mir nicht helfen, was ich aber bezweifle.

Kann ich nicht schonmal eine Bescheinigung irgendwo erhalten, dass ich nicht mehr mit meiner Ex zusammenlebe. Irgendwie moechte ich nicht noch ein Jahr warten es muss doch eine Loesung geben.

Trennungsunterhalt? Sie hat einen sehr gut bezahlten Job und braucht eigentlich keine Hilfe von niemandem es sei denn Sie arbeitet schwarz und hat es schon mit Ihrem Arbeitgeber abgesprochen (ist schon einmal der Fall gewesen)
Aber ganz ehrlich das Spiel mach ich nicht mit...

Ich bin auch nicht bereit tausende Euros aus zu geben nur um ein Blatt Papier nichtig zu machen...ich meine mehr als das Blatt (Status) existiert ja nicht mehr

Geändert von Neu2011 (19.06.2011 um 15:54 Uhr)
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  #5  
Alt 19.06.2011, 18:56
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Zitat:
Zitat von Neu2011 Beitrag anzeigen
Ich verstehe nicht, dass es keine Gesetzte fuer Faelle wie mich gibt. Das sieht doch alles total klar aus ...
Als Erstes wäre zu klären, welche Gerichte zuständig sind und welches Landesrecht für euren Fall überhaupt gilt.

Da ihr keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt mehr habt, sind meiner Meinung nach diejenigen Gerichte des Mitgliedsstaates der EU zuständig, in dem deine Ehefrau ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 2 EG-Verordnung Nr. 1347/2000).

Und weil ihr auch noch eine unterschiedliche Staatsangehörigkeit besitzt, müssten die Gerichte dann das Recht des Staates anwenden, mit ihr beide am engsten verbunden seid. Das wird wohl das Land sein, in dem ihr während eurer Ehe zuletzt zusammen gewohnt habt.

Ich schätze daher, dass der Scheidungsantrag in Frankreich gestellt werden muss und dafür dann auch das französische Recht gilt. Allerdings bin ich mir in Fällen mit Auslandsbezug nicht ganz so sicher wie sonst.

Gruß Frodo
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  #6  
Alt 19.06.2011, 20:13
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Danke fuer die Auskunft, es wird nur schwer so etwas in die Wege zu leiten wen die andere Person nicht erreichbar ist (keine Anmeldung etc) wie muss ich vorgehen kann die Scheidung auch ohne Sie vollzogen werden?
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  #7  
Alt 19.06.2011, 22:08
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Wie gesagt müsste sich das alles nach dem französischen Familien- und Verfahrensrecht richten.

Schon mal nach einem französischen Forum bzw. Anwalt gesucht?

Gruß Frodo
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