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#1
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| Hallo! Habe mich im Juni von meinem Mann getrennt und unsere 3 Jährige Tochter lebt bei mir. Nun möchte ich wieder arbeiten gehen, doch nur in welche Steuerklasse wechsel ich denn jetzt am besten? Bekomme ich auch als getrennt lebende und noch nicht geschidene Steuerklasse II ? Und muss mein Mann für mich weiterhin Unterhalt zahlen da unsere Tochter erst nächstes Jahr in Kiga kommt und ich ja bis dahin trotzdem Kosten für ihre Betreuung habe während der Zeit wo ich arbeite? Hoffe mir kann jemand weiter helfen. DANKE! |
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#2
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| Hab gerade gelesen dass mir Trennungsunterhalt zusteht. Also auc noch wenn ich wiese arbeite? Denn verdiene dann ja nur Ca 600€ !? |
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#3
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| Hallo Melli86, Du wirst nach dem ersten Trennungsjahr die Steuerklasse II bekommen. Trennungsunterhalt steht dir bis zur rechtskräftigen Scheidung zu. Dein Verdienst wird aber in die Berechnung einfließen. Unterhalt für die Tochter steht dir auch zu. Voraussetzung ist natürlich die Leistungsfähigkeit deinen Noch-Mannes. lg edy |
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