Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Ehe-Scheidung - Scheidungsrecht > Scheidung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 23.01.2011, 18:28
Mr.Smith
Gast
 
Beiträge: n/a
Frage gemeinsames Haus / Mann will neu bauen

Hi,

habe mal eine Frage, muss aber zum besseren Verständnis eine etwas längere Vorgeschichte erzählen. Ich entschuldige schon mal vorab für die Länge des Textes. Ich bitte die Administration, das Thema ggf. in einen passenderen Bereich zu verschieben.


Ich habe mich im August 2010 von meiner Frau getrennt, d.h. aktuell läuft das Trennungsjahr. Wir haben 3 gemeinsame Kinder (8,8, also Zwillinge und 10 Jahre), mit denen sie im Moment noch die zuvor gemeinsam angeschaffte und natürlich auch genutzte Immobilie weiter nutzt. Wir stehen beide im Grundbuch und in den Darlehensverträgen und haben Zugewinngemeinschaft, ich war die ganze Zeit Alleinverdiener, sie hat zwischenzeitlich einen Minijob auf 400€-Basis angenommen. An Eigenkapital hat sie ca. 20k € in die Finanzierung eingebracht, ich im Rahmen einer Sondertilgung aus einem ETW-Verkauf 100k €. Diese Beträge haben wir jeweils in die Ehe mit eingebracht. Noch zu finanzieren sind derzeit aus 2 Säulen (Bausparvertrag, der sich noch über die EHZ anspart und 2014 zuteilungsreif ist sowie KfW-Darlehen, das 2016 anschlussfinanziert werden müsste) ca. 140k €.
Ich bin wie gesagt ausgezogen, habe keinen Hausrat mitgenommen, sondern ein möbliertes 2-Zimmer-Apartment gemietet, quasi als "Stützpunkt", von wo aus ich den 14-tägigen Kinderumgang über die Zeit etwas "ritualisieren" wollte, um die Kinder langsam an die neue Situation zu gewöhnen.
Nun kommt folgendes dazu: ich hatte meine Frau wegen einer anderen Frau verlassen, die im Mai/Juni 2011 ein Kind von mir erwartet. Ich plane, mit dieser Frau eine neue Familie zu gründen, wir denken sehr konkret über einen kurzfristig zu beginnenden Hausbau nach.
Die Unterhaltssituation ist noch nicht final geregelt, mein ursprünglicher Plan war, meine Frau mit den finanziellen Mitteln auszustatten, die ihr ermöglichen, das Haus zu halten (sprich den Kapitaldienst zu bedienen sowie alle Nebenkosten zu bestreiten), sofern sie in dem Haus wohnen bleiben möchte. Die Raten und alle monatlichen, quartalsmäßigen, halbjährlichen und jährlichen Zahlungen gehen weiterhin von ihrem (unserem ehemals gemeinsamen) Konto ab und ich überweise ihr monatlich eine hohe Summe, die diese Haus- und Wohnkosten für sie einen durchlaufenden Posten werden lassen. Alles in allem kostet das Haus inkl. Strom, Gas, Wasser, Versicherungen, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundsteuer, Schornsteinfeger usw. auf den Monat runtergebrochen knapp über 1.000 €, davon sind ca. 650 € Kapitaldienst. Wobei ich bei letzterem dazusagen muss, dass ich nicht genau weiß, wie das mit der erwähnten Finanzierungssäule aus dem Bausparvertrag weiterginge, wenn sie tatsächlich in dem Haus bleiben sollte, denn der spart sich wie gesagt über die EHZ an, die es damals (2006) gerade noch gab, die sich aber ab 2011 wegen meines Auszugs ja halbiert, d.h. der Bausparvertrag würde dadurch zum eigentlich gedachten Zeitpunkt der Zuteilungsreife eine Lücke aufweisen und gar nicht zuteilungsreif sein. Das ist aber nur ein Randaspekt.
Insgesamt überweise ich meiner Ehefrau derzeit eine Summe, die signifikant höher ist als ich es formell müsste, nämlich 2.750,-€ monatlich. Mein Anwalt rät mir dringend, diese Zahlungen zu reduzieren und zwar auf 2.100,-€ bis zur Geburt des Kindes mit meiner neuen Frau, und da sich da ja die Unterhaltssituation ändert (sprich durch das neue Kind sich die Unterhaltsansprüche meine "alten" Familie reduzieren) ab diesem Zeitpunkt auf 1.900,- €. Da meine Frau den erwähnten Minijob hat und natürlich auch das Kindergeld weiterhin bezieht hat sie Stand heute ca. 3.750,-€ zur Verfügung, wobei ihr laut Anwalt heute eben 650,-€ und ab Geburt Kind #4 850,-€ weniger zustünden. Andererseits würde sie natürlich sofort mit ihrem Minijob aufhören, wenn ich meine Unterhaltszahlungen auf das genannte Maß zurückschraube und in diesem Fall müsste ich den Wegfall ihres Minijob-Einkommens dann ja anteilig auch wieder kompensieren, von daher ist der Unterschied "zahlen/zahlen müssen" faktisch schon mal kleiner.
Ich habe nun im Kontext des geplanten Neubaus mit der neuen Frau mit einem Berater gesprochen. Ich plane, meine Unterhaltszahlungen auf 2.500,- zu reduzieren, das sollte meine Frau problemlos weiterhin in die Lage versetzen, alle Fixkosten zu tragen und trotzdem mit den Kindern noch würdig leben zu können.
Rein monetär wäre die Finanzierung einer Neuimmobilie möglich, da ich mein Nettogehalt durch Eintragungen auf der Lst-Karte (mit dienstlich genutztem Privatwagen gefahrene km und der Höchstsatz beim Ehegattenunterhalt über die Anlage U) trotz des jüngst erfolgten Wechsels von III auf I wohl halten können werde, das liegt bei durchschnittlich ca. 5.200,-€ (allerdings durch variable Anteile übers Jahr gesehen schwankend, es gibt 8 "normale" Monate und je Quartal 1 "Prämienmonat", in dem ich ca. 1.000,-€ mehr netto habe als in den anderen Monaten).
Zusätzlich dazu versuche ich aktuell, durch einen internen Wechsel meine Einkommenssituation nachhaltig zu verbessern, wobei ein (Brutto-)Plus von etwa 30% möglich wäre, das ist aber noch nicht in trockenen Tüchern und klärt sich in den nächsten Wochen. Außerdem wäre durch eine neuerliche Heirat nach der erfolgten Scheidung ja durch die dann wieder relevante Steuerklasse III die Brutto-Nettoquote wieder deutlich günstiger. Wir haben aber für den worst case gerechnet, d.h. keine jobmäßige Verbesserung und Steuerklasse I und es würde trotzdem funktionieren.
Jetzt das eigentliche Problem: ich muss aus der Finanzierung sowie dem Grundbuch bzgl. der alten Immobilie raus, sonst wird mir keine Bank der Welt die Finanzierung der neuen ermöglichen. Der Berater sagte, ich bräuchte dafür zwingend eine Scheidungsfolgevereinbarung, aus der zu diesem Punkt hervorgeht, wie genau es mit der Altimmobilie weitergeht, d.h. ob meine Frau das Haus hält oder ob es verkauft wird. In letzterem Fall wäre es ja noch einfach, denn dann bliebe ja zwischen Verkehrswert/Erlös und Restschuld eine Differenz, aus der sie mich dann auszahlen könnte wegen des höheren von mir geleisteten EK-Anteils (20k vs. 100k, s.o.).
Aber ich gehe davon aus, dass meine Frau ad1) nicht aus dem Haus ausziehen möchte, d.h. wenn ich an "meinen" EK-Anteil in liquider Form kommen wollte, dann müsste sie mich ohne Veräußerung des Hauses auszahlen und die Summe dann natürlich extra finanzieren. Und ad2) müsste die Bank mich aus der Finanzierung hinauslassen, unter der Maßgabe, dass meine Frau im Haus bleibt und den Kapitaldienst durch meine Unterhaltszahlungen alleine bestreitet. Was ja angesichts der Unterhaltshöhe prinzipiell geht, aber die Bank wird mich ja wohl kaum als Sicherungsgeber aus den Verträgen lassen oder? Ich habe noch nicht mit der Bank gesprochen, aber ich vermute, die werden wohl sagen "wir lassen sie da nur raus, wenn das Haus verkauft wird". Und das würde ich wiederum nicht wollen, denn ich will meine Exfrau und die Kinder da nicht "hinauszwingen".
Dessen ungeachtet wird meine Frau vermutlich niemals eine solche Scheidungsfolgevereinbarung unterzeichnen, selbst wenn alles andere mit der Bank etc. problemlos funktionieren würde, da sie große Existenzängste hat und darüberhinaus ein natives Interesse daran, "mein neues Leben" nach Kräften zu torpedieren (was sie in der Vergangenheit in anderem Kontext schon sehr effizient getan hat).
Ich habe nun kommende Woche einen Termin mit meinem Anwalt, bei dem ich diese Themen erörtern werde.
Aber kann mir vielleicht in der Zwischenzeit schon mal jemand den einen oder anderen Tipp geben, wie ich mich am besten verhalten soll?
Kurzversion: ich möchte sowohl mit meiner neuen Frau neu bauen als auch meiner Exfrau ermöglichen, das Haus zu halten. Es soll nicht an Formalien scheitern (die erwähnte Scheidungsfolgevereinbarung und wahrscheinlich die Weigerung der Bank).
Das Ganze soll natürlich so schnell wie möglich vonstatten gehen, d.h. ich möchte noch während des Trennungsjahres mit dem Neubau beginnen. Was die Zustimmung zu einem wie auch immer gearteteten Schriftstück seitens meiner Noch-Ehefrau angeht, so habe ich als Druckmittel, dass ich meinen Unterhaltszahlungen auf das Pflichtmaß reduzieren werde, sollte sie sich weigern. Und das wird dann auch passieren, denn selbst mit diesen Mitteln hätte sie die Möglichkeit, die Kosten des Hauses zu bestreiten, sofern sie das in der Zukunft überhaupt noch wollen wird (aber das weiß eben heute noch kein Mensch).
Es geht mir hauptsächlich um das Prozedere, wie ich aus den laufenden Verträgen und aus dem Grundbuch "rauskomme", um quasi "frei" zu sein für die neue Finanzierung.
Was tun sprach Zeus? Bin für jeden Input wirklich sehr dankbar.
Danke und Gruß
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Haus DAYWALKER Zugewinnausgleich 3 21.01.2011 16:55
Gemeinsames Sorgerrecht und Umzug Gast Sorgerecht Kinder 1 10.03.2010 01:43
Unterhalt fuer 1 gemeinsames Kind Melanie Kindesunterhalt 1 30.10.2009 23:04
Gemeinsames Sorgerecht, Pflichten, Auslandsaufenthalt xredoc Sorgerecht Kinder 3 12.10.2009 13:26
Gemeinsames Sorgerecht Gast Sorgerecht Kinder 1 20.08.2009 13:00


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de