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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #11  
Alt 01.11.2009, 02:54
edy edy ist offline
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Hallo Flashking,

hast du schon mal nachgedacht das Du der Vater der beiden

Jungs 3und 4 Jahre bist ?

Den beiden schuldest Du Unterhalt,wenn dein Einkommen nicht reicht

( dein Selbstbehalt ist 900€) kann dir ein zweiter Job zugemutet werden.

Warum bezahlt der Vater der Kinder deiner Freundin keinen Unterhalt ?


lg
edy
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  #12  
Alt 24.08.2010, 14:36
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na, das ist ja ein toller verein...

zuerst heiraten und kinder in die welt setzen. dann keinen kindesunterhalt zahlen und die kinder am besten noch verleugnen.
im zweiten schritt aber dann wiederum so intelligent sein, und evtl. wieder heiraten und am besten wieder gemeinsame kinder planen. geschiedene sind es ja auf beiden seiten noch nicht genügend.

ja, so stelle ich mir eine typische patchworkfamilie vor!
überhall geht der staat in vorleistung, aber bei euch gibt es nie etwas zu holen. drum wird auch noch in diesem stil schön weitergemacht und die kinderlosen vollzeitarbeitnehmer dürfen jedesmal blechen, was ihr verbockt habt!!

da kommt mir der kaffee hoch...
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  #13  
Alt 04.09.2010, 21:22
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Hallo,

ich habe ein Problem. Vor ungefähr 6 Jahren habe ich meinen Mann geheiratet. Im Januar letzten Jahres fand die Scheidung statt. Wir sind nun getrennt und möchten beide einen Neuanfang mit anderen Partnern. Ich habe über Neu.de auch recht schnell einen kennengelernt und wir haben uns verlobt. Jetzt habe ich nur das Problem, dass mein damaliger Ehemann noch Geldforderungen an mich hat. Wir haben damals keinen Vertrag aufgesetzt, der regelt, wieviel Geld er noch von mir zu bekommen hat. Er geht nun so weit, dass er alles gegen eine Hochzeit von mir unternehmen möchte. Welche Möglichkeiten hat er? Kann er irgendetwas wegen seiner Geldforderung unternehmen? Mein neuer Lebensgefährte und ich habe eine einjährige Tochter.

Liebe Grüße,
Michaela
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  #14  
Alt 05.09.2010, 15:53
edy edy ist offline
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Hallo Michaela,

Welche Art von Geldforderungen hat er denn?

lg
edy
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  #15  
Alt 09.09.2011, 17:15
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Zitat:
Zitat von Flashking Beitrag anzeigen
Danke Carolina für deine Antwort.

Da habe ich jetzt aber ein Problem....
Ich versuche es mal in einer kleinen Rechenart darzustellen.
Also ich bin nur für meine beiden Kinder Unterhaltspflichtig.Für meine Ex-Frau nicht.
Für beide 404 Euro.
Ich verdiene ca.im Moment 1000 Euro.
Da der Selbsterhalt für mich 900 Euro ist.
Muss ich also ca.100 Euro an Unterhalt bezahlen.
Meine Lebenspartnerin bekommt für Ihre beiden Kinder 316 Euro Unterhaltsvorschuss und 328 Euro Kindergeld.Dazu noch ca. 100 Euro Harz 4.
Da wir in einer Bedarfsgemeinschaft Leben .Werden also die 900 Euro die mir bleiben.Mit der Bedarfsgemeinschaft verrechnet.
So haben wir ca.1644 Euro im Monat für Miete und zum Leben.

Heirate ich neu bleibt also mein Selbsterhalt gleich obwohl ich mehr Personen zum Ernähren habe .Als wenn ich alleine Lebe.Anders ausgedrückt.Bekomme ich keinen besseren Job und verdiene mehr Geld.So das ich die 404 Euro Unterhalt komplett bezahlen kann und 1000 Euro für mich ,von meiner Arbeit habe.So das wir auch keine 100 Euro vom Harz4 Satz dazu bekommen.Bleiben wir im Hartz4 ohne je ne Chance zu haben .Daraus zu kommen.Weil als normaler Handwerker (Schloßer)1404 Euro netto zu verdienen,gar nicht so einfach ist.
Zitat:
Zitat von Flashking Beitrag anzeigen
Hallo.....
Ich habe da mal zwei Frage.Am besten werde ich erst mal ein paar Grund Informationen geben.
Ich bin m 36 Jahre und Geschieden.Mit meiner EX-Frau .Habe ich zwei Kinder.
Beides Jungs 3 und 4 Jahre.
Ich Lebe jetzt mit einer neuen Frau(28 Jahre) und ihren beiden
Mädchen(6 und 7 Jahre )zusammen.
Wir haben vor.Wieder zu heiraten.
Jetzt zu meinen Fragen.

1-Wie viel Geld darf ich Netto verdienen.Wenn ich wieder geheiratet habe und die Kinder von meiner neuen Frau nicht Adoptiere.Ohne das man mir was abziehen kann.Für denn Kindesunterhalt meiner beiden Leiblichen Jungs.

2-Wie viel Geld darf ich Netto verdienen.Wenn ich wieder geheiratet habe und die Kinder von meiner neuen Frau Adoptiere habe.Ohne das man mir was abziehen kann.Für denn Kindesunterhalt meiner beiden Leiblichen Jungs.

Also mir geht es um denn eigen Erhalt.In beiden Fallen.Was uns zum Leben bleiben darf.
B.z.w.was ich verdienen darf.Ohne das man uns was abziehen kann.

Ich bedanke mich schon mal .Für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Christian
...tut mir leid lieber Christian, aber da wirst Du dich nicht aus deiner Verpflichtung schleichen können...genau für Leute wie Dich gibt es Gesetze !!!
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  #16  
Alt 09.09.2011, 17:40
edy edy ist offline
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Hallo Teufel,

schon mal auf's Datum der Beiträge gesehen?

lg
edy
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  #17  
Alt 12.09.2011, 08:19
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Beiträge: 362
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hehe, stimmt.

Und dieser Thread war gelinde gesagt, eine Frechheit.
Ich hoffe, er zahlt auch heute noch bis zum abwinken...

Geändert von Coldplay (12.09.2011 um 08:21 Uhr)
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Stichworte
eigen bedarf, heirat, scheidung

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