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#1
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| Hallo gemeinsam! Ich möchte mich ganz kurz vorstellen. Ich bin 48 J. alt, berufstätig, seit dem 14.01.2011 getrennt lebend ( nach 17 Ehejahren ) und die Scheidung ist beim hiesigen Gericht eingereicht. Aus der Ehe gehen 2 Kinder hervor. Der Große ist 23 J. und der Kleine ist 8 J. alt. Ich bezahle aus finanziellen Gründen den von Jugendamt vorgegeben Mindestunterhalt. Meine getrennt lebende Frau hat sich damit einverstanden erklärt und Ihr Anwalt hat auch beim Anschreiben an das Gericht so dokumentiert. Nun lebe ich aber seit geraumer Zeit in einer neuen Partnerschaft, welche Gott sei dank sehr gut funktioniert. Sie selber ist ebenfalls geschieden (liegt schon etwas länger zurück) und kennt diesen Ablauf. Meine Partnerin hat auch ein sehr gutes und inniges Verhältnis zu meinem kleinen Sohn. Wenn wir dieses Jahr heiraten möchten, wie verhält sich das dann mit der Unterhaltszahlung. Wird Ihr Gehalt mit angerechnet? Ebenso beziehe ich diese Frage auf das Thema Verfahrenskosten. Das ist mehr zahlen muss, wenn ich in absehbarer Zeit def.mehr verdienen werde, ist mir klar, aber mir geht in erster Linie um die Anrechnung des Gehaltes meiner Lebensgefährtin. Leider habe ich noch ein par Fragen, aber ich denke step by step. Vielen lieben Dank für Eure Antwort (en) und Hilfe. LG Black Panther Geändert von Black Panther (20.01.2012 um 10:06 Uhr) |
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#2
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| Hallo, so pauschal läßt sich das nicht sagen. Der Selbstbehalt kann dann herab gesetzt werden, wenn Du mit jemandem zusammen lebst, ich glaube auf 770 € im Monat. Dann wird sich mit der Heirat ja die Steuerklasse ändern. Dieser Mehrbetrag geht in die Unterhaltsberechnung mit ein. Das eigentliche Gehalt der Ehefrau nicht. Herzlichst TK |
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#3
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| Guten Morgen. Es kann doch aber nicht sein, wenn ich einen guten Verdienst habe, das mir "alles" bis zu ca. € 770,-- weg genommen wird. Oder habe ich da was falsch verstanden? LG |
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#4
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| Hallo, wieso alles? Schaust du mal in die Düsseldorfer Tabelle, da findet man die Gehaltsgruppen und was zu zahlen ist. Herzlichst TK |
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#5
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| Hallo Black Panther, Wie hoch ist denn dein Einkommen (ca).nach der erneuten Heirat? lg edy
__________________ Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#6
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| Hallo, der SB würde nur dann abgesenkt werden, wenn der Unterhaltspflichtige bei seinem SB von 950€ nicht den Mindestunterhalt leistenkönnte. Ansonsten bleibt des SB unberührt. LG chico |
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#7
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| Mein Einkommen wird ca bei € 1200,-- bis 1400 ,-- liegen. LG |
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#8
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| Hallo Black Panther, Zitat:
wird es noch etwas niedriger ausfallen. An Unterhalt wirst du mit ca.250€ rechnen müssen.(alles geschätzt). In diesem Fall, spielt das Einkommen deiner neuen Frau nach Heirat keine Rolle. lg edy
__________________ Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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