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#1
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| Liebe Forum´s Mitglieder, nach etlichen Recherchen hier und im ganzen www. bin ick nicht schlauer !Deshalb schilder ick ma kurz meinen Fall und hoffe auf Idee´n und Anregungen,weil ich ziemlich "gedankenlos" bin im Moment.Danke im voraus PS:sind bestimmt 2 Fälle gleichzeitig![]() ![]() verheiratet seit 09/2005,ein Kind aber nicht von mir(17J.) ausgewandert nach N im 01/2008,alle zusammen verlassen von Frau 01/2010,sie zurück nach D,aber ihr Kind bei mir!! sie jetzt schwanger von jemand anderem,Entbindung vllt Jahreswechsel? 06/2010 mit ihrem Kind zurückgewandert nach D,lebt jetzt wieder bei ihr Anwalt beauftragt mit Scheidung So und jetze meine Fragen: Muß ick Unterhalt bezahlen,obwohl sie schwanger von einem Fremden ist und ick ihr Kind bei mir hatte in N für 6 Monate? Bin nicht der "Erzeuger" des Baby´s,aber trotzdem unterhaltsplichtig? Werden die Lohnbezüge des Ausland´s mitberechnet,obwohl ick hier jetzt nicht mehr soviel verdiene? Anwalt meinte: Lehnen sie sich zurück und entspannen sie sich! ABER diese Ungewissheit nervt mich, 2010 war schon doof,möchte einfach nur WISSEN wie es weitergeht für mich in 2011!!! Danke für alles was ihr schreibt ![]() |
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#2
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| Hallo Thomsen73, Für Kinder deren leiblicher Vater du nicht bist,musst du nichts zahlen. Du darfst auf keinen Fall die Vaterschaft anerkennen( dein RA wird dich beraten).Vaterschaftstest. Den Trennungsunterhalt müsstet du zahlen. Sollte der Vater des ungeborenen bekannt sein,dann muss er für das Kind Kindesunterhalt und für die Mutter bis das Kind 3 Jahre alt ist, Betreuungsunterhalt zahlen.Dadurch könnte der Trennungsunterhalt verkürzt werden. Es wird normalerweise der durchschnittliche Verdienst der letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage genommen. Wenn du allerdings nicht schuldhaft weniger verdienst, kann dieser Verdienst als Grundlage herangezogen werden. lg edy |
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