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#1
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| Hallo, meine Frau will sich von mir scheiden lassen und ist vor einem Monat aus der bisherigen gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen. Jetzt hab ich gelesen, dass nach einer Trennungszeit von einem jahr die Ehe geschieden werden kann. Meine Frage ist: muss ich der scheidung zustimmen? Was ist, wenn ich nicht zustimme. Wird dann auch geschieden? Kann die Frist verlängert werden? Vielen Dank für eine Antwort. Hans |
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#2
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| Hallo Hans, Nach ca. 12 Mt.Trennungszeit kann die Scheidung bei Gericht eingereicht werden. Die Dauer der Scheidung hängt dann von verschieden Sachen ab z.B Versorgungsausgleich,Zugewinnausgleich usw. Wenn du nicht nach 12 Mt. zustimmst wird nach 3 Jahren geschieden. Nur, wenn du ein höherer Einkommen als deine Nochfrau hast,würde ich mir dies überlegen. Denn dann gehen beim Versorgungsausgleich von deinem Rentenkonto Punkte auf Ihr Rentenkonto über. lg edy |
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| Stichworte |
| auszug, ehewohnung, jahr, scheidung, trennung |
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