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#1
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| Hallo Forum, mein Ehemann hat nach 6 Jahren Ehe die Scheidung eingereicht (November 2010), wie ich im Nachhinein gesehen habe hatte er schon einmal 2009 bei seinem Anwalt die Papiere für die Scheidung vorbereitet und dann doch nicht bei Gericht eingereicht. Ich habe nie ein Schreiben vom Anwalt oder ähnliches erhalten auch war nie die Rede von einer Trennung (wir lebten normal als Paar in der gemeinsamen Wohnung), es gab zwar Streitigkeiten und auch kleinere Krisen aber nie etwas wirklich gravierendes das man als Trennung ansehen konnte. Umso überraschter war ich als ich die Scheidungspapiere vom Gericht bekam und dort stand das wir ja schon seit 3 Jahren getrennt leben würden, ich habe mir einen Anwalt genommen und dem meine Lage geschildert, es kam zu dem ersten Scheidungstermin 04.2011 bei dem mein Mann dann plötzlich wieder umschwenkte und mir ein Versöhnungsangebot machte, wie vor den Kopf gestossen nahm ich das an um dann nach 2 Monaten wieder ein Schreiben vom Anwalt zu bekommen das der Versöhnungsversuch gescheitert wäre und die Scheidung neu aufgenommen wird. Darauf hin bin ich dann aus der Wohnung ausgezogen und bei einer Freundin untergekommen. Da ich kein Einkommen habe und auch in der Ehe nur zeitweise gearbeitet habe (Aushilfsjobs) musste ich ALG2 beantragen und Trennungsunterhalt einfordern. Wie man sich denken kann beruft sich nun mein Mann darauf das er nicht unterhaltspflichtig ist da wir ja schon 3 Jahre getrennt leben. Langsam habe ich das Gefühl ich bin im falschen Film, nächste Woche ist der neue Scheidungstermin und ich habe das Gefühl das mein Mann mit allem durchkommt. |
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#2
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| Deinem Mann geht´s offensichtlich in erster Linie ums Geld. Und wer so "clever" ist, stellt sich damit meistens selbst ein Bein. Zitat:
Zitat:
Und 2. muss er auch beweisen, was er da behauptet. Da er so geldgierig ist, wird er sich mit Sicherheit nicht schon vor drei Jahren bei der Meldebehörde als dauernd getrenntlebend gemeldt haben. Also: Meldebestätigung über den Familienstand als Beweis über den Zeitpunkt der Trennung verlangen. Und 3. führt eine verfestigte Trennung nur dazu, dass du dir eine Vollzeitarbeit suchen musst. Machst du das nicht, wird dir das Einkommen fiktiv angerechnet, dass du realistisch gesehen nach Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Gesundheit verdienen könntest. Nach sechs Jahren Ehe mit gelegentlichen Minijobs bist du praktisch wieder ungelernt. 3/7 der Einkommensdifferenz als Ungelernte und seinem Einkommen ist der Trennungsunterhalt, der dir zusteht. Gruß Frodo |
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#3
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| Hallo Frodo, Ich finde nicht, das GELDGIER der passende Ausdruck ist wenn man lediglich versucht, sein EIGENES Geld zusammenzuhalten! ![]() Sein Fehler war primär, dass er überhaupt geheiratet hatte. ( aus finanzieller Sicht ) Geändert von Coldplay (06.07.2011 um 09:11 Uhr) |
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