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  #1  
Alt 08.07.2010, 10:49
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Standard Scheidung auf französisch

Hallo,

was kann man tun, wenn der (französische) Anwalt einen hängen lässt,
sich nicht meldet, auf Kontaktversuche (Tel, Brief) nicht reagiert,
Termine verschiebt, sich vom Gericht auf der Nase herumtanzen lässt...?


Es geht um eine Scheidung, die schon über 4 Jahre läuft.
ER Deutscher, SIE Französin, Lebensmittelpunkt Frankreich.
Anwalt Franzose mit eingeschränkten Deutschkenntnissen.


MfG
A.
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  #2  
Alt 09.07.2010, 10:37
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Standard

Bitte,

hat niemand einen Rat für mich?


Gruß,
A.
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  #3  
Alt 11.07.2010, 14:30
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Tja gegen den Anwalt hast du nicht viel Handhabe. Ich geh mal davon aus dass die Scheidung in Frankreich ist oder bei Lebensmittelpunkt Frankreich? Internationales Privatrecht ist nicht so meine Stärke.

Ich würde mir einen neuen Anwalt suchen und ihm das Mandant entziehen. Man könnte sogar über einen Schadenersatzanspruch nachdenken, wenn man den Eindruck gewinnt er würde das absichtlich tun um nichts mit dir zutun haben zu müssen!
__________________
Bei weiteren Fragen stehe ich gern auch per PN zur Verfügung.

LG Justi



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  #4  
Alt 11.07.2010, 14:30
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Tja gegen den Anwalt hast du nicht viel Handhabe. Ich geh mal davon aus dass die Scheidung in Frankreich ist oder bei Lebensmittelpunkt Frankreich? Internationales Privatrecht ist nicht so meine Stärke.

Ich würde mir einen neuen Anwalt suchen und ihm das Mandant entziehen. Man könnte sogar über einen Schadenersatzanspruch nachdenken, wenn man den Eindruck gewinnt er würde das absichtlich tun um nichts mit dir zutun haben zu müssen!
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  #5  
Alt 12.07.2010, 14:19
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Hallo justi-mietze,

das Problem ist:
wir können kein Französisch und der einzige Anwalt, der Deutsch spricht,
ist schon von der Gegenseite verpflichtet.
Wir haben eh den Eindruck, dass mein Freund als Deutscher das Nachsehen hat bei dieser Geschichte....
Ja, das Verfahren findet in Frankreich statt.

Aber dankeschön für deine Auskunft.

Vielleicht kann man doch von Deutschland aus was machen?
Gibt es da nicht so ein Hintertürchen, durch das man schlüpfen kann,
um durch einen deutschen Anwalt damit zu beauftragen?



Gruß,
A.
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  #6  
Alt 12.07.2010, 15:57
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Das ist echt blöd. Gibt es wirklich keinen Anwalt der auch französisch spricht. ich würde auch mal bei anderen Anwälten anfragen (vielleicht auch gleich einen Fachanwalt, denn dort ist das internationale Privatrecht mit Ausbildungsbestandteil). Ich kann mir das gar nicht vorstellen. Zur Not muss eben ein Dolmetscher hinzugezogen werden, der übersetzt.
__________________
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  #7  
Alt 13.07.2010, 10:12
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Liebe mietze,
Zitat:
Gibt es wirklich keinen Anwalt der auch französisch spricht.
Das ist nicht das Problem.
Der Anwalt ist in Frankreich - wo er ja auch sein muss, um eine deutsch-franz. Scheidung zu betreuen -
und er versteht kaum Deutsch, zumindest kann er Einwürfen, Fragen und Erklärungen von unserer Seite nicht folgen.
Einen deutschen Anwalt in D dürfen wir nicht nehmen, da die Ehe in F besteht und dort geschieden werden muss.
Telefonate bei Gericht haben keinen Erfolg, auch Briefe werden nicht beantwortet,
als wenn man uns als Deutsche komplett ignoriert.
Anfragen, welcher Anwalt uns helfen würde, brachten nix; wir hängen völlig in der Luft.

Gruß,
A.
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  #8  
Alt 21.01.2011, 03:22
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Hallo,

ich bins mal wieder.
Wir haben jetzt erfahren, dass sich unser Anwalt seit Einreichung der Scheidung 2006 um nichts weiter gekümmert hat, außer einem stattgefundenen Versöhnungstermin 2007, in dem beide Ehepartner die Versöhnung ablehnten.
Danach hat er nix weiter getan, als meinen Lebensgefährten zu vertrösten, weitere Termine haben nicht stattgefunden, obwohl er das immer versichert hat.
Auf Nachfragen hat er sich stets rausgeredet.
Jetzt endlich haben wir eine andere (neue) junge engagierte Anwältin gefunden, die sowohl in Deutschland als auch in Frankreich praktzieren kann; sie hat die Sache übernommen und uns aufgeklärt, dass der Anwalt sich 2 Jahre lang nur um seine eigene Karriere gekümmert hat (Aufstieg in eine Rechtsanwaltskammer oder so ähnlich).
Außerdem hat er uns falsch beraten bei einer Unterhaltssache, die dadurch verloren ging - was er selbst zugegeben hat.

Können wir Ansprüche gegen diesen gewissenlosen Kerl erheben?


Mit Gruß,
Anhaltinerin
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  #9  
Alt 24.01.2011, 10:50
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Guten Morgen!

Zitat:
Außerdem hat er uns falsch beraten bei einer Unterhaltssache, die dadurch verloren ging - was er selbst zugegeben hat.

Können wir Ansprüche gegen diesen gewissenlosen Kerl erheben?
Hat keiner von den Experten (oder auch sonstige Leser ) eine Meinung dazu?
Soll er ungeschoren davonkommen oder können wir Regress erheben oder Schmerzensgeld verlangen?
Oder wenigstens das schon eingezahlte Honorar zurückfordern?


Mit Gruß,
Anhaltinerin
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  #10  
Alt 24.01.2011, 13:40
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Zitat:
Zitat von Anhaltinerin Beitrag anzeigen
Jetzt endlich haben wir eine andere (neue) junge engagierte Anwältin gefunden, die sowohl in Deutschland als auch in Frankreich praktzieren kann; sie hat die Sache übernommen und uns aufgeklärt, dass der Anwalt sich 2 Jahre lang nur um seine eigene Karriere gekümmert hat (Aufstieg in eine Rechtsanwaltskammer oder so ähnlich).
Außerdem hat er uns falsch beraten bei einer Unterhaltssache, die dadurch verloren ging - was er selbst zugegeben hat.
Können wir Ansprüche gegen diesen gewissenlosen Kerl erheben?
hallo anhaltinerin,

die beantwortung zu regressmöglichkeiten gegen einen früheren anwalt, sollte dir eure neue anwältin doch am besten beantworten können, oder?
dies hat ja nichts mehr mit familienrecht (scheidung, unterhalt, etc.) im eigentlichen sinne zu tun. von daher würde ich diese frage lieber an meinen anwalt richten, bevor ich hier von hobbyjuristen falsch informiert werde.
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