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  #1  
Alt 07.06.2010, 08:23
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Registriert seit: 07.06.2010
Beiträge: 1
Standard Scheidung bei großer Entfernung

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe gleich ein Anliegen!

Und zwar wollen mein Freund und ich im Herbst zusammenziehen.

Ich werde bald geschieden, während mein Freund sich eigentlich erstmal nicht scheiden lassen wollte, da seine Frau und er sich einvernehmlich getrennt haben und es nie Probleme gab...eben bis zu dem Zeitpunkt, wo er seiner Ex-Frau mitgeteilt hat, das er umziehen will, denn hierbei handelt es sich um eine Entfernung von 450km!

Da es bei ihnen nun auch laufend Streit gibt und wir nun eben in ein paar Monaten zusammenziehen wollen, möchte er gerne per Scheidung den Schlußstrich ziehen.

Nun haben sie aber erst im August ihr Trennungsjahr um, was er in jedemfall erst abwarten möchte, da sie sich zum Thema Scheidung noch nicht weiter geäussert hat und man nicht weiß, wie sie darauf reagieren wird, wenn es dann wirklich soweit ist!

Nun meine Frage: Noch bekommt mein Freund ALGII, d.h. hätte Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe.
Aber wie sieht es aus mit der Wahl des Anwaltes?
Im Juli/ August kann er ihn aufsuchen, um dann direkt die Scheidung einzureichen. Bis zur Scheidung zieht es sich ja dann ein paar Monate hin!

D.h. er ist bis dahin umgezogen und müsste zur Scheidung ja in den alten Wohnort, richtig?
Wenn er sich nun dort einen Anwalt sucht und er zwischendurch hin muss (das musste ich bei meinem öfter), gibt es Probleme wegen der Fahrerei, daher war unser erster Gedanke, das er sich dann hier bei mir später einen Anwalt sucht!
Aber wie funktioniert es dann in einem Scheidungsverfahren?
Der Anwalt von hier wird jawohl keine 450km fahren, um für 5 Minuten in einem Gerichtssaal zu sein?

Welche Möglichkeit ist wohl besser für die Anwaltwahl?

Wie sind die Erfahrungen mit einem Online-Scheidungsverfahren? Gibt es da etwas zu beachten?

Über Eure Rückmeldungen wäre ich sehr Dankbar!

LG Mahidi
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  #2  
Alt 07.06.2010, 22:06
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 554
Standard

Hallo Mahidi,

Sind keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen, gilt folgendes:

Wenn dein Freund die Scheidung einreicht, ist automatisch das

Amtsgericht am Wohnort seiner Noch-Frau zuständig.

Zitat:
d.h. hätte Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe.
Aber wie sieht es aus mit der Wahl des Anwaltes?
er kann den RA frei wählen.

Zitat:
und er zwischendurch hin muss (das musste ich bei meinem öfter)
Es wäre doch bestimmt auch telefonisch gegangen? Unterlagen per Post.

lg
edy
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