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#1
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| Liebes Scheidungsforum! Ich bitte um einen Rat geben bevor ich zu einem Anwalt gehen muss. Bei mir sieht es wie folgt aus: Habe eine 56ährige Tochter und lebe in Spanien mit ihr. Das Trennungsjahr von meinem Mann ist um und nun wollen wir die Scheidung. Es ist auch alles geregelt zwischen uns. Wir haben eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen. Jetzt mein Mann, dass die Tochter in D gemeldet sein muss um keinen 2. spanischen Anwalt für die Scheidung zu brauchen. Ist das korrekt? Muss ich meine Tochter wieder in Deutschland anmelden um alles mit einem Anwalt regeln zu können? Anders würden die Scheidungskosten ausufern. Ist es auch möglich meine Tochter in Spanien und in Deutschland anzumelden? Sie soll im August in spanien in die Schule und muss deshalb auf jeden Fall in Spanien gemeldet bleiben. Vielen Dank schon jetzt, Marie |
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#2
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| Hallo, wenn du selbst keinen Antrag beim Gericht stellen willst, brauchst du dich nicht durch einen Anwalt beim Familiengericht vertreten lassen. Dann genügt ein Anwalt. Da ihr alles notariell in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt habt, ist offensichtlich keine Notwendigkeit für einen zweiten Anwalt gegeben. Da vom Familiengericht dann nicht über Sorgerecht und Kindesunterhalt entschieden wird, spielt der Wohnsitz des Kindes keine Rolle. Du brauchst das Kind also nicht in Deutschland anzumelden. Gruss |
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| Stichworte |
| anwalt, ausland, scheidung, scheidungskosten |
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