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  #1  
Alt 17.01.2010, 16:45
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Standard Scheidung: neue Gesetze

Hallo Zusammen,

ich wohne leider seit 6 Monaten getrennt!
Ich wollte eigentlich meiner Frau eine kleine Auszeit geben, und so kam es, dass ich unsere Wohnung(Eigentum) verließ. Leider heisst es jetzt, dass ich die Wohnung verlassen habe und nun darf ich unsere Wohnung nicht ohne eine Zustimmung von meiner Frau betreten.

Meine Frau und ich haben wir ein gemeinsames Kind (5 Jahre alt). Meine Frau hat keine Ausbildung bzw. keinen Abschluss. Unsere Tochter geht vom 8:00- 16:00 zum Kita. Ich bezahle meiner Frau nun Unterhaltsgeld.

Meine Frage ist: Muss meine Frau nicht arbeiten gehen?

Mit freundlichen Grüssen
Toni

Geändert von toni (17.01.2010 um 16:48 Uhr)
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  #2  
Alt 17.01.2010, 20:05
edy edy ist offline
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Standard

Hallo Toni,

bezahlst du den Unterhalt für deine Frau oder für dein Kind?


edy
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  #3  
Alt 18.01.2010, 09:57
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Beiträge: 2
Standard

Hallo Edy,
Vielen Dank erstmal für deine E-Mail.
Ich bezahle ca. 650,- € für meine Frau und ca. 300,-€ für unsere Tochter.
Ich bezahle es gerne, nicht das man falsch versteht. Aber ich dachte, wenn das Kind den ganzen Tag (8:00 - 16:00 ) im Kita ist, muss meine Frau nicht ein Job ausüben? Zumindest ein Halbtagsjob?


Mir fällt es noch eine Frage: Meine Frau und unsere Tochter leben in unserem Eigentum(ca. 100 qm). Der Anwalt hat aber nur 70qm als Wohnvorteil für das Unterhaltsgeld berechnet. Ich habe gedacht, es ist besser für unsere Tochter, in der Wohnung weiter zu leben, weil ihre Umgebeung soll sich nich so änderen!
Ist das überhaupt sinnvoll, die Wohnung zu behalten oder verkaufen. So oder so mache ich verlust


Danke
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  #4  
Alt 18.01.2010, 12:27
edy edy ist offline
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Beiträge: 704
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Hallo Toni,

lies mal hier:

Ratgeber Trennungsunterhalt im Ehegattenunterhalt

lg
edy
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