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#1
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| schönen guten frühabend ! ich konnte es kaum glauben, als ich es las, aber es scheint tatsächlich so zu sein : man kann die scheidung einreichen und durchziehen, obwohl man das trennungsjahr noch nicht absolviert hat ????? wenn beide seiten einverstanden sind ???!!? mein noch-mann ist im januar 2011 ausgezogen und ich nahm an, dass ich die scheidung somit erst im januar 2012 beantragen kann. es geht also doch früher ? wir waren seit 2004 verheiratet. kennt sich da jemand aus ? liebgruss von nikke |
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#2
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| Hallo, natürlich kann die Scheidung schon jetzt beantragt werden. Es muss ja auch der Zeitpunkt der Trennung dokumentiert werden. Nach Ablauf des Trennungsjahres würd das FamG dann den Termin zur Scheidung festlegen. Ihr könnt den Trennungszeitpunkt auch vordatieren, wenn beide einverstanden sind. LG chico |
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#3
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| hallo chico ! genau das ist der punkt, der mir bislang unklar war. ich dachte, zeitpunkt des beginn des trennungsjahres sei nur dann egal, wenn man unter drei jehren verheiratet war. alles was darüber ist, wird nachgecheckt. und man hat angeblich überhaupt keine chance, die scheidung zu beschleunigen, wenn man das trennungsjahr nochnicht komplett absolviert hat. ja, wir sind beide einverstanden. danke für deine antwort ! nikke |
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#4
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| Hallo, das Gesetz kennt nur den Teminus des "Scheiterns der Ehe" das vorliegen muss. Es muss also dem Richter gegenüber glaubhaft gemacht werden. Lebt man ein Jahr getrennt wird das Scheitern der Ehe vermutet. Quelle: Wann kann ich mich scheiden lassen? | Recht-Finanzen Ihr könnt also die Scheidung auch zügig abwickeln. LG |
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