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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 26.04.2010, 11:03
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Standard Scheidung -> Unterhaltskosten

Hallo zusammen,

meine Frau und ich wollen uns scheiden lassen. Wir haben ein gem. Kind (2,5Jahre). Ich gehe arbeiten und habe ein mtl. Netto-Einkommen von 2089Euro.

Wir haben zusammen eine Mietswohnung (720Euro Warm mit mind. Mietdauer von noch 3 1/2 Jahren) Einen Ratenkredit (230Euro noch 6 1/2 Jahre).

Einrichtungstechn. wurde zu 90% alles von mir gekauft auch vor der Eheschließung (was nicht heißt das ich ihr nichts geben will) bislang läuft alles auf eine gutmütige Scheidung aus.

Die eigentliche Frage die ich mir nun Stelle, bekommt Sie Gelder vom Amt, wieviel werde ich Zahlen müssen, da ich ja auch noch Feste nicht kündbare mtl. Kosten habe.

Danke für eure Hilfe
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  #2  
Alt 26.04.2010, 15:59
edy edy ist offline
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Beiträge: 114
Standard

Hallo Tollepommes,

Der Kindesunterhalt beträgt lt.DT 349€ minus hälftiges Kindergeld = 259€

Dann 2089-259=1830€, dein Selbstbehalt deiner Frau gegenüber ist 1000€

es könnte also möglich sein das du 830 € an deine Frau bezahlen musst.

Das Amt wird die Kosten nur übernehmen wenn bei dir nichts zu holen ist.

Verzichten kann deine Frau auf deine Unterhaltszahlung nicht ( wenn sie
Geld vom Amt will).

Deine Frau muss wenn das Kind 3 Jahre alt ist, sich eigene Arbeit suchen,
dann wird neu gerechnet.

Mietvertrag:Gibt es hier einen Kündigungsausschluss?
Wohnt ihr erst 6 Monate in der Wohnung?

Dies ist natürlich nur ein grober Überschlag, genaueres ist nur bei
mehr INFO möglich.

lg
edy
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  #3  
Alt 27.04.2010, 11:41
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Beiträge: 3
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Wir wohnen seit 12/2009 in der Wohnung.

Wie gesagt was ich gerade nicht weiß ist, da ich Mietkosten von mtl. 720Euro habe muß ich das von meinem theo. Satz von 800-900Euro tragen?

Der Mietvertrag ist so ausgelegt, das beide Parteien für 4 Jahre eine Kündigung ausschließen.
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  #4  
Alt 27.04.2010, 12:29
edy edy ist offline
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Beiträge: 114
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Hallo Tollepommes,

Die Miete müsstet du von dem Selbstbehalt (1000€) bezahlen.
Wenn deine Frau den Mietvertrag mit unterschrieben hat,dann muss sie
natürlich auch die Hälfte der Mietkosten tragen.

Redet mit dem Vermieter über einen Mietaufhebungsvertrag,evtl.
gibst du dem Vermieter einen Geldbetrag oder so und der Vertrag
wird aufgehoben.


lg

edy
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  #5  
Alt 27.04.2010, 14:00
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Beiträge: 3
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Danke für deine schnellen und guten (oder auch nicht so guten) Antworten.

Dann werde ich wohl, auch wenn ich das nicht wollte, einen Anwalt suchen müssen.

Danke und Gruß
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  #6  
Alt 27.04.2010, 14:10
edy edy ist offline
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Beiträge: 114
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Hallo Tollepommes,

nimm dir unbedingt einen RA für Familienrecht und erkundige dich ob

dieser dann seine Arbeit auch ordentlich macht.( z.b. bei Bekannten).

Nicht jeder der vorgibt er sei Fachanwalt,ist auch wirklich einer.

lg
edy
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