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#1
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| Liebes Forum Scheidung, Ich habe nachfolgende Frage. Meine Frau hat die Scheidung eingereicht, also beantragt. Das Trennungsjahr ist abgelaufen. Wir haben beide Papiere für den Versorgungsausgleich eingereicht. Jetzt will mein Frau die Scheidung aus Kostengründen verschieben, so sagt sie. Ich verstehe das nicht so ganz. Habe ich nachteile daraus? Sind schon Gerichtskosten angefallen? Wenn ja; wer zahlt die? Da meine Frau die Scheidung beim Familiengericht eingereicht hat, muss sie doch zahlen, oder? Ich habe ihrem Scheidungsantrag lediglich schriftlich zugestimmt. Was aber, wenn sie später die Scheidung nicht mehr einreicht und ich dass dann machen muss? Wer hat dann die Kosten zu tragen? Trägt auch derjenige die Kosten, der der Scheidung lediglich zustimmt? Vielen Dank für eure antworten. Jörg |
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#2
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| Hallo, also jeder wird an den Gerichtskosten für die Scheidung beteiligt, auch wenn er keinen Antrag stellt. Derjenige, der einen Rechtsanwalt einschaltet, muss allerdings für dessen Kosten, wenn es nur um die reine Scheidung geht, selbst aufkommen. Gegebenenfalls kann man ja Prozesskostenhilfe beantragen, wenn man nicht genügend Einkommen hat. Unter Umständen hast du Nachteile, was den Zugewinnausgleich anbelangt, allerdings nur, wenn du den größeren Zugewinn in der Ehe machst. Wird der Scheidungsantrag zurückgenommen, dann schniebt sich der Stichtag für den Zugewinnausgleich wieder nach hinten bzw. ist noch gar nicht in Sicht. Gruss |
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| scheidungsantrag, scheidungskosten, zustimmung |
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