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#1
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| Guten Tag, Ich habe mal eine Frage, meine Frau hat die Scheidung im Mai eingereicht, und wir sind in dieser Sache schon weit fortgeschritten. Die Unterlagen für das Rentenamt (für den Rentenausgleich) sind auch schon eingereicht. Nun sagt meine Frau, sie will ihren Scheidungsantrag zurück nehmen. Ich will dies aber nicht. Kann Sie dies einfach so machen? Sie sagt, dannn müsse ich den Antrag neu stellen. Und das ich dann 2 Jahre warten muss bis ich geschieden werde. Ich mein, ich will die Scheidung unbedingt, und so schnell wie möglich. Abgesehen davon, kommen ja dann nochmals Anwaltkosten auf mich zu. Wer kann mir hier auskunft geben ? mfg |
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#2
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| Lieber M.W., also prinzipell ist deine Frau Antragstellerin und wenn Sie die Scheidung nicht mehr will, dann kann Sie den Antrag zurücknehmen. Das ist richtig. Aber bei eine Rücknahme, hat Sie dann auch Deine Anwaltskosten zu tragen. (§ 150 Abs. 2 FamFG) Wenn Sie aber auch die Scheidung wollen und anwaltlich vertreten sind, dann müssen sie auch einen Scheidungsantrag stellen, damit die Scheidung durchgeführt wird. Rein theoretisch hätte Ihr Anwalt sie aber darauf hinweisen müssen. Ich bitte aber zu beachten, dass bei einer nicht einvernehmlichen Scheidung geprüft wird, aber die Ehe zerrüttet ist, wenn Ihre Frau die Scheidung zurücknimmt und möglicherweise vorträgt warum keine Zerrüttung, dann könnte möglicherweise auch eine Abweisung bevorstehen. Bei weiteren Fragen stehe ich gern per PN zur Verfügung LG Justi |
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#3
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| ist das thema geheim? |
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#4
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| Natürlich nicht.... Wenn es den Usern nicht passt, ändere ich die Signatur.
__________________ Bei weiteren Fragen stehe ich gern auch per PN zur Verfügung. LG Justi DEXTRA - Ihre "Rechte Hand" in Familiensachen. http://www.kanzlei-familie.de |
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#5
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| achso sorry, ich hab nicht geschnallt das dies ein teil deiner signatur war! vollkommen okay - mein fehler! |
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