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  #1  
Alt 29.07.2010, 13:14
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Registriert seit: 01.07.2010
Beiträge: 11
Standard schidung mit dem antragsgegner Anwalt

hallo Zusammen ich habe mal eine frage .

meine frau und ich haben schon den haubttermin bekommen.
Meine frau ist antragstellerin . die frage jetzt ist :
# können wir uns dann scheiden lassen auch wenn ihr anwalt nicht kommt. weil ich das gefühl habe, er wird das nicht schafen bis hier zu kommen das sind 550 KM bis hier und falls er das nicht schaft reicht einfach mein anwalt für die scheidung

LG Jamal
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  #2  
Alt 29.07.2010, 16:51
edy edy ist offline
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Beiträge: 704
Lächeln

Hallo jamalino,

Zitat:
weil ich das gefühl habe, er wird das nicht schafen bis hier zu kommen das sind 550 KM bis hier und falls er das nicht schaft reicht einfach mein anwalt für die scheidung
Fährt denn der Anwalt mit dem Fahrrad oder läuft er?

Warum sollte er es nicht schaffen?

Er stellt euch doch die Fahrtkosten in Rechnung.

Was willst du denn wirklich wissen?

lg
edy

Geändert von edy (29.07.2010 um 17:17 Uhr)
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  #3  
Alt 29.07.2010, 18:30
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Registriert seit: 01.07.2010
Beiträge: 11
Standard

Zitat:
Zitat von edy Beitrag anzeigen
Hallo jamalino,



Fährt denn der Anwalt mit dem Fahrrad oder läuft er?

Warum sollte er es nicht schaffen?

Er stellt euch doch die Fahrtkosten in Rechnung.

Was willst du denn wirklich wissen?

lg
edy
ich möchte gerne wissen. ob wir uns dann scheiden lassen wenn der anwalt nicht da ist. auch wenn meine frau die antragstellerin ist. ich wollte nur eine nummer sicher gehen.
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  #4  
Alt 30.07.2010, 11:36
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 704
Standard

Hallo jamalino,

Wenn ihr euch in allen Punkten einig seid, genügt auch 1 Anwalt.

lg
edy
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  #5  
Alt 30.07.2010, 13:49
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Beiträge: 11
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Zitat:
Zitat von edy Beitrag anzeigen
Hallo jamalino,

Wenn ihr euch in allen Punkten einig seid, genügt auch 1 Anwalt.

lg
edy
auch wenn der Anwalt mein Anwalt ist ? ich bin der antragsgegner.

Danke für deinen antwort

LG Jamal
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  #6  
Alt 30.07.2010, 15:26
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 74
Standard Scheidung mit nur einem Anwalt

Hallo,

im Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang. Will man sich also scheiden lassen, so muss man den Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt stellen lassen. Also immer der, der den Antrag auf Scheidung stellt, muss dies durch einen Anwalt tun lassen.
Der Antragsgegner, also der andere Ehegatte, muss sich nicht durch einen Anwalt vertreten lassen, wenn er keinen Antrag stellen will. Einen solchen Antrag wird man auch nur stellen, wenn man sich mit dem Antragsteller nicht einig ist. Herrscht also Einigkeit, so genügt ein Anwalt. Allerdings muss das immer der Anwalt des Antragstellers sein.

Wenn du also Antragsgegner bist, nützt das nichts, wenn dein Anwalt da ist. Dieser stellt ja keinen Antrag.

Viele Grüße
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  #7  
Alt 30.07.2010, 21:04
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Registriert seit: 01.07.2010
Beiträge: 11
Standard

Zitat:
Zitat von Lara Beitrag anzeigen
Hallo,

im Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang. Will man sich also scheiden lassen, so muss man den Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt stellen lassen. Also immer der, der den Antrag auf Scheidung stellt, muss dies durch einen Anwalt tun lassen.
Der Antragsgegner, also der andere Ehegatte, muss sich nicht durch einen Anwalt vertreten lassen, wenn er keinen Antrag stellen will. Einen solchen Antrag wird man auch nur stellen, wenn man sich mit dem Antragsteller nicht einig ist. Herrscht also Einigkeit, so genügt ein Anwalt. Allerdings muss das immer der Anwalt des Antragstellers sein.

Wenn du also Antragsgegner bist, nützt das nichts, wenn dein Anwalt da ist. Dieser stellt ja keinen Antrag.

Viele Grüße
Danke sehr für deinen antwort

also noch ein kleine frage. kann man dann an den selben tag einen anwalt schnappen und meiner frau vertreten ?? oder soll nur ihr Anwalt sie antreten ??

also ich frage nur fals er nicht kommt. eigentlich sagt er , er kommt.

LG Jamal
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  #8  
Alt 03.08.2010, 17:22
Tim Tim ist offline
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Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 62
Standard Scheidungsanwalt

Hallo,

es reicht irgendein Anwalt. Er muss allerdings Vollmacht von dem Antragssteller haben.

Gruss
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  #9  
Alt 04.08.2010, 11:36
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Registriert seit: 01.07.2010
Beiträge: 11
Standard

Zitat:
Zitat von Tim Beitrag anzeigen
Hallo,

es reicht irgendein Anwalt. Er muss allerdings Vollmacht von dem Antragssteller haben.

Gruss
Danke für deine Antwort
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  #10  
Alt 04.08.2010, 12:04
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Registriert seit: 01.07.2010
Beiträge: 11
Standard Danke euch alle

ich habe gerade einen Anruf von meiner NochFrau bekommen. also ihr Anwalt hat einen andern anwalt, der in meiner Stadt ist beauftragt.
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