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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 15.01.2010, 22:33
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Standard Trennung mit kindern

Guten Tag, vor einer Woche hat sich meine Tochter von ihrem Ehemann getrennt und ist mit den beiden gemeinsamen Kindern (2,5 und 1 Jahr) in eine Wohnung in unserer unmittelbaren Nachbarschaft gezogen. Wir haben das seit langem kommen sehen, denn auch wenn die Ehe gerade 2 Jahre lang gedauert hat, war sie sehr unglücklich. Die beiden haben einfach nicht zusammen gepaßt und mehr oder weniger nebeneinander hergelebt. Meine Tochter wäre sehr an einer gütlichen Einigung interessiert, mein Schwiegersohn hingegen überhaupt nicht. Er weigert sich, sein genaues Einkommen anzugeben, hat ihr den Zugang zum ehemaligen Haus verweigert, Zettel auf alle Möbel geklebt:" Das bleibt hier" etc. Meine Tochter war nur bis zur Geburt der 1. Tochter berufstätig, danach nicht mehr, weil die beiden Schwangerscshaften ja sehr schnell aufeinander folgten, sie hat also keinerlei Einkommen. Gestern hat sie zumindest mal Beratungskostenhilfe bewilligt bekommen und für nächsten Freitag einen Termin bei einem Anwalt vereinbart. Bis dahin dreht sie wahrscheinlich durch
Sie hat einfach Angst, dass ihr Mann keinen Unterhalt zahlt (er kauft alles neu, wovon weiß keiner)er bestimmt, wann er die Kinder wie llange abholt etc. und brüllt sofort los, wenn sie mit etwas nicht einverstanden ist. Beide Kinder waren jetzt jeweils von Freitag bis Sonntag bei ihm. Für die 2 jährige ist das sicherlich nicht so ein Problem, sie liebt ihren Papa und dessen Eltern, aber für den Einjährigen??? Er schreit furchtbar, wenn er merkt, dass seine Mama zurückbleibt. Wie sieht denn da die Rechtslage aus???? Wenn jemand überhaupt nicht mit sich reden läßt, wie soll man sich denn da einigen? geht das wirklich nur mit harten Bandagen und mit Anwalt?
Besorgte Grüsse
Bellavista
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  #2  
Alt 17.01.2010, 09:23
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Hallo Bellavista, ich habe gerade deinen Bericht gelesen und ich hoffe, ich kann deiner Tochter helfen. Ich bin jetzt mittlerweile seit fast 1 1/2 Jahren geschieden und bin durch ein großes Tal der Tränen, Verzweiflung, Angst und Wut gegangen. Ich wurde einfach so ins kalte Wasser geworfen und kannt mich mit der Rechtslage überhaupt nicht aus und war daher völlig hilflos. Jetzt, nach fast 3 Jahren Kampf, weiß ich wo der Hase langläuft und ich möchte deiner Tochter sehr gerne helfen.
Als erstes setzt ich euch mal hin und atmet ganz tief ein und aus und werdet erstmal ganz ruhig, denn ihr habt viel mehr Rechte, als ihr glaubt.
Die Kinder muß sie ihm erstmal gar nicht mitgeben, wenn sie noch so klein sind, schon gar nicht über eine solange Zeit. Sie hat auch ein Anrecht im Haus zu wohnen, ganz im Gegenteil, wenn er sie nicht mehr ertragen kann muß er gehen.
Das wichtigste, sie braucht sofort einen Anwalt und zwar einen Guten. Ich weiß einen sehr guten aber ich weiß leider nicht, wo ihr wohnt und von daher könnte die Entfernung zu groß sein. Es gibt tausend Dinge, an die zu denken sind und die man beachten muß.wenn du Lust hast ruf mich doch einfach mal an, dann kann ich dir vieles besser erklären und du wirst sehen, die Mütter haben viel bessere Karten als man glaubt.Ganz liebe Grüße Kathleen Schick mir doch einfach mal deine Nummer und dann ruf ich dich mal an kathlee77@ymail.com

Geändert von Sternenkind 04 (17.01.2010 um 09:25 Uhr)
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  #3  
Alt 18.01.2010, 15:19
edy edy ist offline
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Hallo Bellavista,

Erste Anlaufstelle ist das zuständige Jugendamt.

Hier wird geklärt was mit Unterhalt ( für die Kinder ) und Umgangsrecht ist, usw.

Wenn die Tochter dann noch einen Rechtsanwalt braucht,
kann Sie evtl. Beratungshilfe oder Prozesskostenbeihilfe beantragen.

Wird Ihr aber alles beim Jugendamt erklärt.

lg
edy
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  #4  
Alt 23.01.2010, 08:40
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hallo, meine Tochter hat einen Beratungsschein bekommen und hatte gestern einen Termin beim Anwalt. So richtig beruhigt ist sie aber deswegen auch nichtEr hat nur gesagt, dass sie gesetzlich nicht verpflichtet ist, dem Ehemann jede Woche von Freitag bis Sonntag die Kinder zu überlassen, zumal die ja noch so klein sind. Es sei aber besser, da keinen Streit vom Zaune zu brechen....Klar, ihr Mann könne alles mitbestimmen: Ob und wohin sie mit den Kindern in den Urlaub fahren darf, ob sie die Tochter in den Kindergarten gibt, ob diese mit dem Kindergartenbus fahren darf etc. Allerdings könne man seine Einwilligung ggf. vom Gericht ersetzen lassen, aber auch da sei eine friedliche Einigung natürlich besserDas ist doch Müll!! Es steht doch völlig außer Frage, dass eine friedliche Einigung in jedem Fall besser ist, aber was will man den tun, wenn da einer von zweien nicht mitspielt?????
Dann die Frage zum Unterhalt....Ihr Nochehemann hat ihr mitgeteilt, sie bekäme genau 75,- Euro Unterhalt von ihm, denn er sei ja im letzten Jahr lange arbeitslos gewesen und habe nicht so viel verdient und was er jetzt, im neuen Job bekäme, ginge sie gar nichts an, da sie ja ausgezogen sei Sie hat dann voller Panik den Anwalt angerufen, der dann auch nur gesagt hat: Das wird man dann sehen!!! Er hat den Mann jetzt aufgefordert, sein Einkommen von diesem und vom letzten Jahr anzugeben. Ich bin aber sicher, der wird alles unter den Tisch fallen lassen, was möglich ist: Überstunden, Spesen, Tankkarte etc. Sein Grundgehalt ist nicht sehr hoch und was ist dann, wenn meine Tochter wirklich kaum Unterhalt bekommt? Wer ist dann zuständig??? Weiß das jemand?
LG
Bellavista
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  #5  
Alt 23.01.2010, 14:42
edy edy ist offline
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Hallo Bellavista,
ich sagte bereits: erste Anlaufstelle Jugendamt.Da werden viele offene
Fragen geklärt.
Zitat:
Ich bin aber sicher, der wird alles unter den Tisch fallen lassen, was möglich ist: Überstunden, Spesen, Tankkarte etc. Sein Grundgehalt ist nicht sehr hoch und was ist dann, wenn meine Tochter wirklich kaum Unterhalt bekommt? Wer ist dann zuständig???
Alles was in der Lohn/Gehaltsbescheinigung steht kann er nicht unter den
Tisch fallen lassen.
Ab dem Zeitpunkt,wo er Post vom Anwalt deiner Tochter bekommt,gerät
er in "Verzug" d.h. muss er Unterhalt nachzahlen.

Vorerst erstmal Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen,das Amt wird sich diese Leistung beim Nochehemann zurückholen.
Wieso weiß der Anwalt deiner Tochter das nicht?

lg
edy
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  #6  
Alt 23.01.2010, 18:08
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Hallo, danke für die Antwort, das Problem ist: sie will einfach nicht zum Jugendamt gehen sie hat auf den Anwalt gebaut, der auch auf Familienrecht spezialisiert ist. Ob er ihr was von Vorschuss gesagt hat, weiss ich nicht, vielleicht hat sie es vor lauter Aufregung einfach überhört. Fakt ist: ihr Nochehemann war im letzten Jahr 4 Monate arbeitslos, hat dann 2 Monate eine Schulung gemacht, vier Monate gearbeitet und dann wieder 2 Monate bezahlten Urlaub gemacht, bzw. Überstunden "abgeschlafen". Sich also, Originalton: Für die Familie abgeschuftet! leider ist dabei nicht sehr viel Geld rumgekommen und wenn das alles für die Berechnung des Unterhaltes maßgeblich ist und nicht das jetzige Gehalt, dann sieht es wirklich finster aus....
Ich werde noch mal versuchen, sie zu einem Besuch des JA zu bewegen.
LG
Bellavista
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  #7  
Alt 23.01.2010, 20:57
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Hallo Bellavista,
O.k. ist erst eine Woche her,die Trennung.
Setz du dich doch mal für deine Tochter mit dem JA in Verbindung( frag doch
mal telefonisch nach).
Und dann geht ihr vielleicht zusammen zum JA,je früher desto besser.

lg
edy
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