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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 03.11.2011, 10:18
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Beiträge: 3
Standard Trennung - Scheidung

Hallo,
am Samstag zog meine Freundin zu Hause aus.

Mit sich hatte sie persönliche Gegenstände, wie Kleidung, Kosmetika, Bettdecke und bisserl Bettwäsche, Bücher, Cds und ihr Hobbyzubehör (Nähmaschinen und Bastelsachen).

Die Kinder (eines schon ausser Haus und selbstständig, eines volljährig aber noch in der Schule) sind nicht mit. Das Schul"kind" bleibt beim Vater.

Die Wohnung bleibt dem Vater (da sie in dessen Elternhaus liegt). Sämtliche Möbel, Elektrogeräte, Computer, Töpfe etc. bleibt dort. Bausparvertrag und was es evtl alles gibt wird (oder wurde weil er wusste das sie geht) aufgelöst - sie wusste nicht mal was davon das es den gibt da er nur auf den Partner läuft. Wenn ich ehrlich bin weiß sie sowieso genau nix...auch das das gemeinsam Sparbuch innerhalb der letzten 12 Monate leegeräumt wurde hat sie jetzt erst erfahren...

Auto bleibt bei ihm - sie fährt sowieso nicht.

Schulden (bei den Eltern - nix schriftliches, ebensowenig wie ein Mietvertrag) sollen jetzt in einem Kreditvertrag nachattestiert werden.

Er arbeitet Jahresbrutto 2010 ca 29000 Euro.

Unterhalt steht ihr angeblich ebensowenig zu wie ein finanzieller Ausgleich für die Teilweise neueren Geräte (Möbel sind älter und teilweise vor Eheschießung angeschafft da sie bereits Jahre zusammenlebten bevor geheiratet wurde).

Scheidungsantrag wurde noch nicht gestellt, Ehemann hat aber schon Anwalt und möchte das SIE zustimmt einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen. (Halte ich für schlecht, da der ja nur ihn dann vertritt).

Wohnung (1 Zimmer, Bad und WG Benutzung Küche, Garten, waschküche und 2 weiterer Zimmer) hat sie, Alg 2 Antrag läuft. Bargeld hat sie rund 100 Euro die sie von Berwandten, Bekannten bekam. Eigentlich kann sie sich nicht mal leisten zum Arzt zu gehen.

Sie wollte jetzt warten bis ihr der Scheidungsantrag zugestellt wird (?) und dann evtl. doch einen eigenen Anwalt nehmen - ist das empfehlenswert oder sollte sie lieber selbst agieren jetzt?

Was muss sie tun/beachten? Was für Unterlagen muss sie haben/besorgen?

Sie hat Angst das die Sparkonten ihres Kindes (für Füherschein und Zukunft) für ihren Unterhalt herangezogen werden da ihr Mann ja nichts zahlen muss und traut sich derzeit so gut wie nix. Und will vor allem eine SCHEIDUNG IN FRIEDEN. Arbeit sucht sie aber bisher Fehlanzeige.

Wenn das Geld was sie derzeit hat alle ist, wird sie sich was leihen müssen solange der Alg2 Antrag nicht durch ist - ich kann sie nicht mit unterhalten da wir selbst von Erspartem leben (und hoffen das bis Arbeitsfindung/Rente auch durchzuhalten ohne Hilfe der Ämter) und ich einer Freundin gegenüber auch nicht unterhaltspflichtig sein kann.

Hat jemand Tipps und Ratschläge wie sie vorgehen sollte, was sie beachten sollte und wie ich ihr hilfreich zur Seite stehen könnte?

Danke im Voraus
hexep - entschuldigung das es so lang ist, ich hab noch schwer gekürzt
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  #2  
Alt 03.11.2011, 12:31
edy edy ist offline
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Hallo hexep,

Erst mal Step by Step:

Zitat:
Unterhalt steht ihr angeblich ebensowenig zu
Mit welcher Begründung?

Sie sollte als erstes Trennungsunterhalt fordern( schriftlich/Einschreiben).

Scheidungsantrag kann erst nach 1Jahr nach Trennung gestellt werden.

lg
edy
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  #3  
Alt 03.11.2011, 13:03
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Beiträge: 3
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Danke!

Begründung war er würde zu wenig verdienen und da das "Kind" bei ihm bleibt müsse ja eher sie noch zahlen.

Und ab sofort (Tag des Auszug) stünde ihr von nichts mehr was zu.Denn mit Beginn des Trennungsjahres gäbe es nur noch getrennte Kassen und was sie nicht mitgenommen hat dafür stünde ihr weder Ausgleich noch sonstwas zu.

(arbeite mich gerade durch Versorgungsausgleich, zugewinn und sowas...ist aber ganz schön viel wenn man sich nie damit beschäftigt hat)

Gruß
hexep
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  #4  
Alt 03.11.2011, 13:23
edy edy ist offline
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Hallo hexep,



Zitat:
und ab sofort (Tag des Auszug) stünde ihr von nichts mehr was zu.
Das ist natürlich falsch.

Hat er eine Wohnung? wohnt er evtl.mietfrei?

lg
edy
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  #5  
Alt 03.11.2011, 13:31
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Beiträge: 3
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Wohnt bei den Eltern im Haus bisher alle zusammen. Abgeschlossene Wohnung, günstige Miete, kein Mietvertrag bisher...
War bei seinem Anwalt und hat den voraussichtlichen Unterhalt ausrechnen lassen und da hieß es angeblich das er nicht zahlen muss weil er Selbstbehalt, Kind, Miete, Schulden etc. "behält" und sein Verdienst darunter liegt.

Hat sie auch alles bei der Arge angegeben denn schließlich w/sollen die ja auch nicht zahlen wenn er müsste. Ersparnissse sind keine mehr da ausser die vom Kind. Da es schon län ger kriselte hat er Sparbuch etc. leer gemacht und für einen Teil der gekauften Sachen will er sich jetzt Kreditvertrag bzw. überhaupt Vertrag geben lassen damit er nachweisen kann das er das noch bezahlen muss.


---> und das nennt sich Trennung in aller Freundschaft...

Ich bin da sehr skeptisch, daher hab ich auch Hilfe gesucht.

Danke! Gruß
hexep
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  #6  
Alt 03.11.2011, 13:55
edy edy ist offline
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Hallo

Miete,ist natürlich in seinem SB von 1050€ ihr gegenüber inclusiv.

Aber wie du schon schriebst: wenn er Unterhalt zahlt,dann zahlt die
ARGE ihr entsprechend weniger.


Bleibt also als nächstes der Zugewinnausgleich.

lg
edy
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