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#1
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| Hi, ich hab eine Frage zum Trennungsjahr. Man muss ja ein Jahr getrennt leben, ehe am sich scheiden lassen kann. Geht das auch in der bisherigen Wohnung, wenn dort jeder seinen eigenen Bereich hat? Danke Maren |
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#2
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| Hallo Maren, ja, man kann auch in der bisherigen gemeinsamen Ehewohnung das Trennungsjahr verbringen. Dann ist aber eine strikte Trennung von Tisch und Bett erforderlich. Das heißt, jeder muss für sich selbst wirtschaften, also selbst einkaufen, kochen, waschen, bügeln und dergleichen. Es müssen zudem getrennte Schlafzimmer vorhanden sein. Die Trennung erfordert also immer neben der subjektiven Komponente (ein Ehegatte will die häusliche Gemeinschaft nicht mehr herstellen) immer auch die objektive Komponente, eben dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Gruss |
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| Stichworte |
| scheidung, trennungsjahr, wohnung |
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