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#1
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| Hallo, muss bei einer Scheidung unbedingt das Trennungsjahr eingehalten werden? Oder geht das auch anders, wenn beide Partner mit einer früheren Scheidung einverstanden sind? Danke, Heiko |
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#2
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| Hallo, das Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht abbedungen werden. Es soll ja auch vor Übereilung und unüberlegtem Handeln schützen, vor allem, wenn Kinder in der Ehe vorhanden sind. Allerdings, wenn beide Ehegatten übereinstimmend behaupten, sie seien schon länger als ein Jahr getrennt, dann wird das Familiengericht dies seiner Entscheidung zugrunde legen. Auf diese Art und Weise kann das Trennungsdatum zurück datiert werden. Es muss allerdings Übereinstimmung herrschen. Viele Grüße |
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| Stichworte |
| partner, scheidung, trennungsjahr |
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