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#1
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| Guten Tag, Ich bin 28 Jahre Alt, Studentin und habe 2-jährige Tochter. Mein Mann und ich wollen uns scheiden lassen. Da mein Mann seit November 2010 in Bayern arbeitet und dort wohnt(obwohl er zusammen mit uns in einer Wohnung angemeldet ist(Hessen)), kommt er nur am Wochenende seine Tochter zu besuchen. Meine Frage ist, ob diese Zeit als Trennungsjahr angesehen oder anerkannt werden kann ?. oder müssen wir zuerst zum Anwalt? ich bedanke mich für eure hilfe Lina:-( |
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#2
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| Hallo lina, Wenn ihr euch beide einig seid ist dies o.k. Man kann sogar zusammen in der gleichen Wohnung das Trennungsjahr vollziehen. Im Folgejahr der Trennung sollte/muss die Steuerklasse geändert werden. Im übrigen steht dir Trennungs/Betreuungsunterhalt und der Tochter Kindesunterhalt zu. lg edy |
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#3
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| danke erstmal für die Antwort, habe noch eine Frage : müssen wir das irgendwie fixieren lassen, dass unsere Trennung ab Nowember 2010 läuft?An wen müssen wir uns wenden? LG Lina |
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#4
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| Hallo lina, Fixieren ist nicht unbedingt nötig. Aber jemand wird den Unterhalt für dich und das Kind berechnen. Hier wäre für das Kind die Berechnung beim Jugendamt kostenlos. Da könnte man auch das Trennungsdatum bekannt geben. Deine Unterhaltsberechnung könnte ein Notar (der sich auch in Familiensachen auskennt) berechnen. lg edy |
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