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#1
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| Hallo zusammen, ich habe eine Konstellation über die ich so noch nichts gefunden habe: Sie hat 2 Kinder (12 und 14 Jahre), er hat 1 Kind (16 Jahre) alle aus erster Ehe. Jetzt ziehen die 5 Zusammen und bald wird auch geheiratet. Nach 4 Jahren Ehe kommt es zur Trennung. Sie verdient 600€ , er ca. 2200€ netto. Sie könnte jederzeit ihre Arbeitsstunden erhöhen. Muß er Trennungsunterhalt zahlen und wie wird sein eigenes Kind berücksichtigt, falls ja? Vielen Dank |
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#2
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| Hallo Zounds, Zuerst wird sein Einkommen bereinigt. Davon wird der Unterhalt für sein Kind abgezogen. Dann werden beide Einkommen zusammen gerechnet (grobe Rechnung,was noch übrig bleibt) und so geteilt das jedem die gleiche Summe zur Verfügung steht. Der Selbstbehalt muss natürlich berücksichtigt werden. In der Trennungszeit zumindest 1. Jahr muss die Frau ihre Arbeitsleistung nicht erhöhen. lg edy |
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| Stichworte |
| scheidung, trennungsunterhalt |
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