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  #1  
Alt 28.05.2011, 16:26
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Standard Verfahrenkostenhilfe abgelehnt und jetzt??

Hallo,
ich bin neu hier, habe ein großes Problem, hab heute Post bekommen..
Bin alleinerziehend, mit dem Vater der 2 Kinder verheiratet...
Weil er mich betrogen hat, habe ich mich getrennt und werde bedroht, er will uns allen was antun, dass wir in den Himmel glücklich werden, er wird wenn er die Kinder hat, sie gegen mich aufhetzen, dazu kommt noch Drogenverdacht, seine Geliebte hat mir nen Internet Verlauf geschickt wo er von Drogen Konsumieren und Verkaufen schreibt....
Ich war beim Anwalt und hab den Umgang ausgesetzt.
Vor 1 Jahr hatte ich PKH beantragt, den Schein beim Anwalt abgegeben... Bekomme Harz4.
Heute bekam ich halt Post vom Amtsgericht, mein Anwalt erreich ich Samstags nicht.
Amtsgericht schreibt: im wege der einstweiligen anordnung wird bestimmt:
bis auf ein weiteres wird das recht des antraggegners auf unbegleiteten umgang mit den kindern...... ausgesetzt.
die weitergehende regelung soll auf mündliche anhörung der beteiligten ergehen.
die getroffene teilregelung ist erforderlich aber zur überbrückung bis zur anhörung der beteiligten auch ausreichend.
Die antragstellerin macht nämlich glaubhaft, dass nach den äusserungen des antraggegners zu befürchten ist, dass er die kinder zu ungunsten der antragstellerin beeinflusst. Dem lässt sich wohl hinreichend durch begleitung des umgangs begegnen. Ob weitere massnahmen zu ergreifen sind, wird zu erötern sein.

Anderes blatt: amtgericht...
DER ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG DES INHALTS DASS DER ANTRAGSTELLERIN DIE ELTERLICHE ALLEINSORGE ÜBERTRAGEN WIRD; WIRD ZURÜCKGEWIESEN.
die antragstellerin trägt die kosten.
Der antrag auf bewilligung von verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Gründe: das gericht sieht einen grund den antragsgegner aus der elterlichen sorge zu entlassen, nicht vorgetragen; jedenfalls besteht kein dringliches bedürfnis dies im summarischen verfahren der einstweiligen anornung zu tun.
Die antragstellering macht geltend, der antragsgegner habe sie schon des öfteren bedroht, auch angekündigt, er werde die kinder gegen die antragstellerin aufbringen. auch sei er drogenkonsument und händler.
dies alles mag zunächst unterstellt werden, rechtfertigt aber wohl eine ungeprüfte aufhebung der gemeinsamen elterlichen sorge der beteiligten.
Soweiter eine gefährdung des windeswohls beim umgang mit dem vater in betracht kommt, hat das gericht eine einstweilige regelung getroffen.
In bezug suf das sorgerecht aber ist einstweilen nicht zu erkennen, warum der antragsgegner, auch wenn er die antragsstellerin bedroht hat, als mitinhaber der elterlcihen sorge vollständig ausfallen sollte.

IM EA VERFAHREN JEDENFALLS IST IN DIESEM FALLE NICHT ZU DIESEM ERGEBNISS ZU KOMMEN. DA DIE SACHE VON VORNREIN KEINE ERFOLGSAUSSICHT HAT; WAR VERFAHRENKOSTENHILFE NICHT ZU BEWILLIGEN § 114 ZPO
DIE KOSTENENTSCHEIDUNG FOLGT AUF § 81 FamFG.


WAS heißt das..?? vorallem mit den kosten?

Bitte um Hilfe
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  #2  
Alt 29.05.2011, 12:07
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Kann mir denn keiner helfen?
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  #3  
Alt 29.05.2011, 13:20
edy edy ist offline
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Hallo Marinaki,

Zitat:
WAS heißt das..?? vorallem mit den kosten?
Wenn es keine Verfahrenkostenhilfe gibt, musst du m.E. deinen
Rechtsanwalt und die Gerichtskosten übernehmen.




lg
edy
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  #4  
Alt 29.05.2011, 16:55
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Ich versteh aber nicht wie ich das mit Harz4 bezahlen soll? dachte Verfahrenskostenhilfe steht mir zu, hab doch den schein vom amtsgericht bekommen und beim anwalt abgegeben?
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  #5  
Alt 29.05.2011, 17:24
edy edy ist offline
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Hallo Marinaki,

Wenn das Gericht der Meinung ist das du den Prozess nicht gewinnen kannst,

warum soll dann der Staat für irgendwelche Kosten aufkommen?

Ob du evtl.entstandene RA-Kosten bezahlen kannst,wird das Problem deines
RA sein.Er hätte dich aufklären sollen.

lg
edy
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  #6  
Alt 30.05.2011, 14:21
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Mein Anwalt hat mir nichts vom verlieren gesagt, er hat mir geraten den Antrag auf alleiniges Sorgerecht zu stellen..... dass wir keine Chance haben, hat er nicht gesagt.
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  #7  
Alt 30.05.2011, 14:34
edy edy ist offline
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Hallo,

Zitat:
Anderes blatt: amtgericht...
DER ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG DES INHALTS DASS DER ANTRAGSTELLERIN DIE ELTERLICHE ALLEINSORGE ÜBERTRAGEN WIRD; WIRD ZURÜCKGEWIESEN.
die antragstellerin trägt die kosten.
Zitat:
Der antrag auf bewilligung von verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Was sagt dein RA dazu?

lg
edy
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  #8  
Alt 01.06.2011, 13:52
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Hi edy,
der meinte dass es nix macht dass es abgelehnt worden ist, und mir keine Kosten entstehen da das ganze nicht vor Gericht kommt, und ich müsste dem Anwalt seine Arbeit nicht bezahlen da ich kein Einkommen hätte......
Nun, ich trau den Aussagen nicht so, und bin darauf eingestellt dass bald eine Rechnung ins Haus flattert...
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