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#1
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| hallo es geht um den Versorgungsausgleich und da eine Private Rente. Mein Vater hat für mich ( Hausfrau ohne Arbeit ) seit 2004 in eine Private Rentenversicherung ein bezahlt aus seinem Vermögen. Nun musste ich beim Schreiben vom Gericht angeben das ich diese Rentenversicherung habe. Das Gericht hat beim Versicherer angefragt und nun soll ich meinem getrennt lebenden Ehemann, davon die Hälfte abgeben. Stimmt dies so, auch wenn die Einzahlungen in die Versicherung nachweislich aus dem Vermögen bzw. Bankkonto meines Vaters gekommen sind? danke |
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#2
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| Hallo Sabi, besteht bei dieser RV die Möglichkeit die Summe auch als "Einmalauszahlung" zu erhalten? lg edy |
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#3
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| ja die Möglichkeit besteht der Einmalzahlung |
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#4
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| Hallo Sabi, Zitat:
zu stellen. Wenn du den Nachweis erbringen kannst ( Bestätigung des Vaters) dann würde dieser Betrag als Schenkung in dein Anfangsvermögen ge- stellt werden. 100 % sicher bin ich mit meiner Aussage allerdings nicht. Bei einer größeren Summe lohnt sich ein Fachanwalt für Familienrecht bestimmt. lg edy |
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