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#1
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| Versorgungsausgleich-Betriebsrente Hätte da mal eine Frage, Es geht um meine Betriebsrente , bzw. Ausrechnung für die Exfrau Bin von, Juli 1974 bis März 1999 im Betrieb tätig gewesen, wo diese B.Rente von gezahlt wird. 1. Ehefrau von, Juli 1974, bis Dezember 1984 verheiratet 2. Ehefrau von, Januar 1986, bis Dezember 1997 verheiratet Jetzt fordert die erste Ehefrau eine Betriebsrente, daraus soll sie monatl. 43,04 € erhalten, dieses zweifel ich an. Die 2. Ehefrau erhält schon monatl. nur 6,84 € Meine Überlegung ist , in den ersten 10 Jahren war doch kaum etwas angespart, warum soviel, und die 2. nur 6,84 € , könnte da ein Rechenfehler vorliegen , für die 1. Ehefrau ?? Wäre für Hilfe sehr Dankbar !! Geändert von ellis (30.07.2011 um 09:11 Uhr) |
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#2
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| Niemand hier der mir weiter helfen könnte ?????????????? ![]() |
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#3
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| Hallo ellis, Zitat:
LVA/ und von deiner Firma bekommen haben wie der Versorgungsausgleich+Betriebebrente geregelt ist. Würde mich mal mit dem AG von dem die Betriebsrente kommt in Verbindung setzen. lg edy |
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#4
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| Damals im Scheidungsurteil von 1986 konnte die B.R. noch nicht berechnet werden. Dann in 2003 stellte sie einen neuen Antrag, da wurde es vom Gericht nieder geschmettert, mit folgendem Wortlaut "Dabei kommt es nicht drauf an, in welcher Weise die nicht volldynamische B.R. anwartschaft zur Herbeiführung einer Vergleichbarkeit mi den gesetzlichenRentenanwartschaften im Einzelnen umzurechnen ist. Grundsätzlich wäre, da es um die Bewertung eines nicht volldynamischen Anrechts des Antraggegners nach Eintritt des Leistungsfalles geht, eine individuelle ERmittlung des Barwertes unter Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich. Vorliegend kann jedoch eine erhebliche Abweichung selbst dann nicht festgestellt werden, wenn man das nicht volldynamische Betriebsrentenrecht des Antraggegners bei der ( Betrieb ) fiktiv als volldynamisch behandelte, wie dies in der oben berechnung geschehen ist. Daher steht in jedem Fall fest, dass eine Einbeziehung B.R.anwartschaft des Antraggegners das Ausgleichergebnis um weniger als 10% verändern würde. " Und nun in der Neuberechnung soll sie 43,04€ erhalten ??? Von der 2. Frau dieses in 1998 ausgerechnet mit 6,84€ Könnte da nicht ein Rechenfehler vom Gericht vorliegen ?? Danke gruß ellis |
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#5
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| Hallo ellis, Zitat:
oder einer BR vornehmen. In meiner eigenen Sache bekam ich eine Berechnung von der "BR-Kasse" meiner Firma.Bei der Scheidung wurden vom Richter diese Berechnung vorgelesen,sie ich dann akzeptierte. Also wende dich erstmal z.B. telefonisch an die Firma von der du BR bekommst. Ca. gleiche Ehezeit und in etwa gleicher Verdienst in beiden Ehen,müssten doch ziemlich gleiche Beträge rauskommen. lg edy Geändert von edy (02.08.2011 um 11:03 Uhr) |
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#6
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| Danke für den Hinweis ! Habe mit dem Betrieb telef. und siehe da, man will nochmal nachrechnen ![]() Habe einen Anwalt jetzt angerufen denke zwischenzeitig wird ohne nicht mehr gehen, es muß kontrolliert werden ! gruß ellis |
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