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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 07.06.2011, 14:55
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Unglücklich Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Scheidung??

Hallo an alle,

ich bin neu hier, erhoffe mir aber Antworten für meine Mutter. Sie ist gerade aus der gemeinsamen Wohnung mit meinem Vater ausgezogen und hat nun keinen Internetanschluss, so dass ich hier versuchen möchte, für Sie ein paar Antworten zu finden.

Zum Sachverhalt:

Mitte März erfuhr meine Mutter nach einem langen Streitgespräch, dass Sie eine oder mehrere "Nebenbuhlerinnnen" hat. In ihr reifte der Gedanke der Trennung, obwohl sie ihm Anfangs die Gelegenheit bot, alles ins reine zu bringen - 35 Jahre Ehe wirft man ja nicht einfach über Bord. Innerhalb der darauffolgenden 8 Wochen kamen Details ans Licht, die eine Trennung und einen Auszug unumgänglich machten. So betrügt mein Vater meine Mutter nachweislich schon seit vielen Jahren. Somit ist sie jetzt aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und trägt sich auch mit dem Gedanken, sich irgendwann Scheiden zu lassen.

Dazu ist aber folgendes zu sagen:

Mein Vater ist 58 und vom Arbeitgeber nur noch bis Ende des Jahres beschäfftigt. Dann bekommt er eine Abfindung, die aus einer Aufhebungsvereinbarung resultiert. Der Grund: er ist erwerbsgemindert und hat einen Schwerbehindertenstatus von 30%. Der Arbeitgeber kann ihn nicht länger beschäfftigen und hatte die Lohnfortzahlung eingestellt, nach dem auch kein Krankengeld mehr floss. Die Rentenstelle übernimmt keine Erwerbsminderungsrente, weil er ja "nur" 30% Schwerbehindert ist. Bedingt durch sein Alter und die Schwerbehinderung gelingt es ihm auch nicht, einen Job in einem ähnlich gelagerten Beruf zu finden.

Alles wird wohl darauf hinaus laufen, dass er Ende diesen Jahres / Anfang nächsten Jahres die Abfindung bekommt, 3 Monate Sperre beim Arbeitsamt erhält, seine paar Monate Arbeitslosengeld bekommen wird und danach ein Hartz4-Fall wird.

Meine Mutter hat nun wahnsinnige Angst, bei der Wahl des Scheidungszeitpunktes etwas falsch zu machen - besonders im Hinblick auf zu leistenden Unterhalt und auf eventuell noch aufzuteilenden Zugewinn.

Frage 1)
Noch verdienen sie ungefähr gleich viel - im nächsten Jahr sieht das anders aus. Wann wäre also aus Eurer Sicht der beste Zeitpunkt für eine Scheidung... so früh wie möglich oder doch lieber warten?

Frage 2)
Muss für eine Scheidung nach wie vor das "Trennungsjahr" eingehalten werden, oder gibt es bei Härtefällen (jahrelanger Ehebruch) auch kürzere Fristen.

Vielen Dank für's lange lesen und Eure Antworten.

Die -traurige und enttäuschte- Tochter
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  #2  
Alt 07.06.2011, 16:24
edy edy ist offline
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Hallo Tochter1976,

So lange sie gleich viel verdienen dürfte es keinen richtigen Zeitpunkt
geben.

Bekommt der Vater seine Abfindung,kann es sein, das er diese erst
"aufbrauchen" muss bevor er ALG2 bekommt.

Andernfalls könnte die Abfindung über mehrere Monate verteilt auf den
Unterhalt aufgeteilt werden.

Wenn die Mutter mehr als 1050€ Netto (bereinigt) verdient, muss sie dem
Vater Unterhalt zahlen.(wenn er ALG2 bezieht).
Was den Zugewinn betrifft: Ausgleich durchführen so lange noch etwas vorhanden ist.
Diesen durch Scheidungsantrag sichern.


lg
edy

Geändert von edy (07.06.2011 um 16:26 Uhr)
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  #3  
Alt 07.06.2011, 17:27
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Gilt das mit der Unterhaltspflicht auch, wenn sich rausgestellt hat, dass mein Vater meine Mutter jahrelang mit anderen Frauen betrogen hat?? Auch im Augenblick - also wo sie gerade umzieht - ist er täglich mit einer seiner Geliebten unterwegs... es ist sooooo demütigend für meine Ma' denn er macht keinen Hehl daraus, was für ein "toller Hecht" er ist.
Und diesen Lebenswandel muss sie dann finanziell unterstützen??
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  #4  
Alt 07.06.2011, 17:41
edy edy ist offline
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Hallo



Den Trennungsunterhalt ( bis zur Scheidung) wird sie zahlen müssen.
Nach der Scheidung wird über Ehegattenunterhalt nachgedacht.
Wenn er in einem eheähnlichen Verhältnis, lebt bekommt er wahrscheinlich
keinen Unterhalt mehr ( wie der Richter entscheidet).

Zitat:
Und diesen Lebenswandel muss sie dann finanziell unterstützen??
Oder soll die Allgemeinheit ( Steuergelder) diesen tollen Hecht unterstützen?

lg
edy
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  #5  
Alt 07.06.2011, 17:53
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Na ja... was heißt "Allgemeinheit"... er hat 38 Jahre gearbeitet, war nie arbeitslos, hat fleißig seine Arbeitslosenversicherung für die "Allgemeinheit" abgedrückt. Insofern würde ich sagen - die letzten 2 Jahre bis zur vorgezogenen Rente darf dieser Topf der "Allgemeinheit" auch ihm zu Gute kommen. Zumal meine Ma ja noch arbeiten geht und somit indirekt auch weiter für ihn zahlt.

Beim Trennungsunterhalt bin ich mir ziemlich sicher, dass keiner was zahlen muss, da beide ungefähr gleich verdienen.

Da meine Ma wegen Kindererziehung früher 10 Jahre nur halbtags gearbeitet hat, stehen ihr sicherlich noch Rentenpunkte zu.

Es geht also wirklich nur um den Unterhalt nach Scheidung im Zeitraum zwischen Hartz4 und Rente...unter Berücksichtigung der "Härte" dass er sie jahrelang betrogen hat.
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  #6  
Alt 07.06.2011, 18:36
edy edy ist offline
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Hallo Tochter1976,

Zitat:
Beim Trennungsunterhalt bin ich mir ziemlich sicher, dass keiner was zahlen muss, da beide ungefähr gleich verdienen
Sollte er während der Trennungszeit ins ALG2 rutschen wird die ARGE
sich das Geld des evtl.Trennungsunterhalts zurückholen.
Der Selbstbehalt deiner Mutter beträgt 1050€ alles was darüber ist, könnte
als Unterhalt gefordert werden.

Rente:
Für die Zeit der Ehe,bekommt jeder vom anderen Partner die Hälfte seiner
erworbenen Punkte.

Zitat:
na ja... was heißt "Allgemeinheit"... er hat 38 Jahre gearbeitet, war nie arbeitslos, hat fleißig seine Arbeitslosenversicherung für die "Allgemeinheit" abgedrückt.
Das zählt nur für das ALG1 nicht aber für ALG2.

Übrigens:Ich gebe hier nicht meine persönliche Meinung wieder,sondern
wie es Gerichte sehen könnten.

lg
edy
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  #7  
Alt 07.06.2011, 21:27
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hallo edy,

das sollte auch nicht böse gemeint sein - falls das so rüber gekommen ist.

Ich schlussfolgere aus Deinen Antworten: je eher die Scheidung, desto besser.

Grund:

- das Trennungsjahr läuft ab sofort, da der Auszug vollzogen wurde

- während des Trennungsjahres bekommt mein Vater noch Gehalt welches ungefähr gleich hoch ist, wie das Gehalt meiner Mutter

- nach Ablauf des Trennungsjahres und dann hoffentlich vollzogener Scheidung steht nur noch die Frage nach "nachehelichem Unterhalt" offen, der bei unbilligem Verhalten (und dies liegt durch den nachweisbaren außerehelichen Betrug und das Führen einer neuen Beziehung noch während der Ehe vor) gekürzt oder abgewiesen werden kann

- erst zu diesem Zeitpunkt erreicht er ALG I, welches bei Fehlen der Voraussetzungen (z.B. dass er sich NICHT arbeitssuchend meldet) nicht mehr gezahlt wird

Also wäre es doch ziemlich unklug, wenn sie sich zu diesem Zeitpunkt immer noch im Status "Trennung" und nicht im Status "geschieden" befinden... oder??

Vielen Dank für Deine Hilfe.
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  #8  
Alt 07.06.2011, 22:19
edy edy ist offline
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Hallo Tochter1976,

Zitat:
nach Ablauf des Trennungsjahres und dann hoffentlich vollzogener Scheidung steht nur noch die Frage nach "nachehelichem Unterhalt" offen,
Die Scheidung kann frühestes nach dem Trennungsjahr beantragt werden.
Probleme könnten entstehen falls der Vater einer Scheidung nicht einwilligt
( z.B aus taktischen Gründen).

Man muss mindestens mit 1Jahr rechnen bis es zum Scheidungstermin
kommt(Versorgungsausgleich usw.).
Da bei einer Scheidung mindestens ein RA tätig werden muss,sollte
die Mutter sich nun schon von einem Fachanwalt für Familienrecht
vertreten lassen.

lg
edy
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  #9  
Alt 08.06.2011, 09:05
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Guten Morgen,

Zitat:
Zitat von Tochter1976 Beitrag anzeigen
nach Ablauf des Trennungsjahres und dann hoffentlich vollzogener Scheidung steht nur noch die Frage nach "nachehelichem Unterhalt" offen, der bei unbilligem Verhalten (und dies liegt durch den nachweisbaren außerehelichen Betrug und das Führen einer neuen Beziehung noch während der Ehe vor) gekürzt oder abgewiesen werden kann
Mit einer Abweisung von nachehelichem Unterhalt würde ich nicht rechnen, da nicht mehr das Schuldprinzip von damals gilt. Gerade auch noch dann, wenn nach einer Abweisung ja der Staat den Bedürftigen unterstützen müsste. Unbedingt alle Trümpfe ausspielen um den Unterhalt zu vermeiden, aber sich nicht darauf versteifen das das "Fremdgehen" ausreicht.

Übrigens, Kinder können auch zum Unterhalt gegenüber der Eltern herangezogen werden. Ist bei Hartz IV fällen allerdings ( noch ) nicht unbedingt üblich. Meistens kommen die Kinder erst ins Spiel wenn der HartzIV Bezieher, in ein Alten- oder Pflegeheim kommt.

Zitat von edy:
"Bekommt der Vater seine Abfindung,kann es sein, das er diese erst
"aufbrauchen" muss bevor er ALG2 bekommt."

Ich denke, die meisten werden ihre Konten schon während des Bezugs von ALG I räumen und sich somit langsam auf ALG II "vorbereiten" !
Vor Antritt von Hartz IV eine dicke Abfindung zu präsentieren - diese dämlichkeit dürfte so ziemlich niemandem passieren!

Ich wünsche euch einen schönen Tag!


Geändert von Coldplay (08.06.2011 um 09:12 Uhr)
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