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#1
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| Hallo liebes Forum, mein Mann und ich leben seit etwas mehr als einem Jahr getrennt. D.h., mein Mann ist aus der Wohnung ausgezogen und hat sich eine eigene Wohnung genommen. Ich bin in der bisherigen Wohnung geblieben. Können wir uns jetzt schon, also nach einem Jahr, scheiden lassen? Danke, Mia |
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#2
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| Hallo, es kommt darauf an: wenn ihr beide die Scheidung wollen, dann könnt ihr euch schon scheiden lassen. Besteht einer von euch darauf, die Ehe noch aufrechtzuerhalten, dann muss man 3 Jahre getrennt leben. Dann wird unwiderleglich vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist. Ausnahme gibt es nur, wenn gravierende Fälle vorliegen, etwa Misshandlungen. Aber lies doch selbst mal in § 1566 BGB nach, dort ist das verständlich geregelt. Gruss Martina |
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| Stichworte |
| jahr, scheidung, trennung, wohnung |
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