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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 07.02.2010, 15:38
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Registriert seit: 07.02.2010
Beiträge: 2
Standard Wann und aus welchen Gründen darf der Gerichtstermin verschoben werden?

Hallo Zusammen,
ich habe ein paar Fragen und werde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

Mein Mann hat Anfang 2009 die Scheidung eingereicht. Wir haben am Anfang unsere Ehe einen Ehevertrag unterschrieben, dass nach der Scheidung kein von uns ein Anspruch auf Besitz von anderem und auf Unterhaltsgelt haben wird.
Ich habe kein Anwalt, da ich mir dachte: mein Mann bleibt mit eigenem Haus, bei dem ich ihm viel mit der Renovierung, etc. geholfen habe, mit einem guten Einkommen, eigenem Garten, Garage und fast alle Möbel, die wir gemeinsam angeschafft haben und mit dem Ehevertrag eigentlich alles geklärt ist und nur die Formalitäten noch angehalten werden sollen. Der Scheidungstermin stand fest und es war eigentlich alles klar, bis mein Mann erfahren hat, dass ich seit kurze Zeit mit anderem Mann zusammen bin. Kurz danach wurde die Scheidungstermin auf 2 Wochen verschoben und der beschiuldet mich, dass ich ihm während des Ehe schon immer ausgenutzt habe (was überhaupt nicht stimmt).
Sorry für Details, aber ich denke, die sind wichtig.
Hier sind meine Fragen:
da ich seit einem Jahr ein bisschen mehr, als mein Mann verdien, kann er trotz unseren Ehevertrag auf Unterhaltsgeld Anspruch haben? Wenn ja, werde ich von dem Gericht darüber informiert? Und wenn ich kurzfristig darüber informiert werde, kann ich den Scheidungstermin verschieben? Wenn ja: wie lang habe ich dann Zeit bis zum nächsten Termin?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort!!!
P.S. Sorry für die Fehler, Deutsch ist nicht meine Muttersprache!
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  #2  
Alt 07.02.2010, 15:55
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 42
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Hallo Licka19,
Wenn dein Mann Unterhalt von dir einfordert,dann wirst du erstmal
ein Schreiben von seinem Anwalt bekommen.

Aberw enn im Ehevertrag der Unterhalt ausgeschlossen wurde,dann kann
er auch keinen fordern.
Was ist mit dem Zugewinn? Wurde der auch ausgeschlossen ?, sonst
würde dir noch einiges zu stehen.

[QUOTE dass ich ihm während des Ehe schon immer ausgenutzt habe (was überhaupt nicht stimmt).
][/QUOTE]

Ausnutzen ist kein Verbrechen,bleib also gelassen.

lg
edy

Geändert von edy (07.02.2010 um 15:58 Uhr)
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  #3  
Alt 07.02.2010, 18:00
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Registriert seit: 07.02.2010
Beiträge: 2
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Hallo edy,
vielen Dank für Deine Antwort!!!
Weisst Du, wenn ich was vom Anwalt kurz vom Gerichtstermin bekomme, kann ich den Gerichtstermin verschieben kann?
LG,
licka19
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  #4  
Alt 07.02.2010, 18:33
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 42
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Hallo licka19,

Am einfachsten wäre es, wenn du beim zuständigen Amtsgericht(Familien-
gericht) anrufen würdest.Tel.Nr.steht auf Scheidungssache.
Bei uns am Familiengericht sind die Leute sehr nett und geben Auskunft.

Aber warum willst du denn den Termin verschieben ?

Meine Meinung ist,das deinem Mann kein Unterhalt zusteht.

Warum verlangst du keinen Zugewinnausgleich?
Wurde das auch im Ehevertrag vereinbart ?


lg
edy
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