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  #1  
Alt 08.09.2009, 14:08
Benutzer
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 74
Standard Wenn beginn das Scheidungsverfahren?

Hallo,

wann beginnt eigentlich das Scheidungsverfahren? Man muss ja für die Scheidung mindestens 1 Jahr getrennt leben. Muss man zuvor die Scheidung beantragen und dann das Jahr getrennt leben, oder muss erst die Trennungszeit abgelaufen sein, ehe ein Scheidungsantrag gestellt werden sollte und Aussicht auf Erfolg hat?

Vielen Dank.
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  #2  
Alt 17.09.2009, 11:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 245
Standard Trennung - Trennungsjahr

Hi,

also die Scheidung kann man erst beantragen, wenn man das Trennungsjahr hinter sich hat, jedenfalls in der Regel. Aus Härtegründen kann man sich aber auch schon vor einem Jah Trennung scheiden lassen. Dass sind aber seltene Ausnahmefälle.
Wenn allerdings beide Ehepartner gemeinsam den Beginn der Trennung zurückdatieren, dann ist es theoretisch möglich, sich auch schon sofort scheiden zu lassen, also den Scheidungsantrag einzureichen beim Familiengericht. Denn wenn beide übereinstimmend dasselbe vortragen, wird das Familiengericht das nicht überprüfen.

Gruss

Paul
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  #3  
Alt 18.09.2009, 11:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 10
Standard Trennung - Trennungsjahr

Hi,

ja, das stimmt. Wenn zwischen beiden Ehepartnern Einigkeit herrscht, kann man sich auch von heute auf morgen scheiden lassen. Man braucht bloß übereinstimmend beim Familiengericht vortragen, man lebe schon seit dem ... getrennt. Dieses Datum muss über ein Jahr zurück liegen.
Aber das Trennungsjahr hat ja schon seinen Sinn. Viele Paare haben sich da wieder versöhnt. So ein Versöhnungsversuch schadet ja nichts, auch wenn er schief geht. Er bedeutet nicht, dass das Trennungsjahr wieder von neuem beginnt, wenn er gescheitert ist, es sei denn, man ist länger als zwei bis drei Monate wieder zusammen.

Gruss

Caro
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Stichworte
scheidung, scheidungsantrag, scheidungsverfahren, trennungszeit

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