Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Ehe-Scheidung - Scheidungsrecht > Scheidung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 31.08.2009, 22:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 245
Standard Wer muss den Scheidungsantrag stellen

Hallo,
mein Frage lautet, wer von den scheidungswilligen Ehepartnern den Scheidungsantrag stellen sollte? Meines Wissens muss nur der Mann oder die Frau den Antrag stellen und sich dabei anwaltlich vertreten lassen.

Danke,

Heike
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 31.08.2009, 22:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 245
Standard Scheidungsantrag

Hallo,

also wenn es schnell über die Bühne gehen soll, dann sollte der Scheidungsantrag derjenige stellen, der es am eiligsten hat. Mann sollte allerdings auch auf sein Vermögen achten. Auch nach der Trennung wirkt etwa die Vermögensentwicklung beider Ehegatten fort. Mann ist etwa auch nach fünfzehn Jahren Trennung verpflichtet, Auskunft über das zum Stichtag erwirtschaftete Vermögen zu geben.
Neben dem Zugewinnausgleich läuft auch die Zeit für den Versorgungsausgleich weiter. Für den Versorgugnsausgleich ist die Dauer der Ehezeit entscheidend, nicht die Zeit des Zusammenlebens!
Während der Ehe besteht zudem ein Erbrecht des Ehepartners; um den Pflichtteil kommt man erst nach der Scheidung drumrum.

Gruss

Ottokar
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 31.08.2009, 22:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 245
Standard Scheidungsantrag durch Rechtsanwalt

Hi,

ja, richtig. Der Scheidungsantrag kann nur von einem Rechtsanwalt wirksam eingereicht werden. Man muss sich also von einem Anwalt vertreten lassen. Allerdings besteht Anwaltszwang nur, wenn man Anträge stellt. Derjenige, der den Scheidungsantrag entgegennimmt, muss keinen Anwalt haben. Ausnahme: er will auch Anträge stellen.

Gruss

Volker
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
scheidungsantrag

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Heirat im Ausland (USA) - Was muss man beachten? lseruset Eheschliessung 3 26.05.2010 18:17
Muss ich der Scheidung zustimmen Gast Scheidung 1 10.03.2010 12:09
Muss ich zahlen? Knobi Kindesunterhalt 1 26.01.2010 08:56
Wofür ist der Scheidungsantrag entscheidend? Gast Scheidung 1 09.10.2009 10:53
Was muss im Zusammenhang mit der Scheidung geregelt werden? Gast Scheidung 1 21.08.2009 17:02


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:06 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de