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#1
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| Hallo Forum, ich bin neu hier und hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich bin seit einiger Zeit geschieden, meine Partnerin hat nun den Scheidungstermin. Da bereits alle Folgesachen notariell geregelt sind sollte sie an dem Termin geschieden werden. Da auf Rechtsmittel wohl verzichtet wird (von beiden Seiten) wäre die Scheidung sofort rechtskräftig. Wir wollen noch diese Jahr heiraten. Dazu brauchen wir aber ein Scheidungsurteil. Nun die Frage: In meinem Scheidungsurteil wurde die Scheidung zum Scheidungstermin rechtskräftig, der Punkt des Vorsorgungsausgleiches aber erst ca. 6 Wochen später. Das Scheidungsurteil wurde erst nach Ablauf der 6 Wochen verschickt. Gibt es eine Möglichkeit vorab bereits das Urteil zur Scheidung zu bekommen? Schließlich ist bei Verzicht auf Rechtmittel die Scheidung ja rechtskräftig geschieden. Aber ohne Scheidungsurteil keine neue Heirat. Viele Grüße |
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#2
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| Hallo Berle, Haben beide einen eigenen RA? also insgesamt 2? lg edy |
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#3
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| Hallo edy, ja beide haben einen Rechtsanwalt. Grüße Berle |
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#4
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| Hallo Berle, dann würde ich mal beim Familiengericht anrufen. (was sagen die Anwälte?) lg edy |
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#5
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| Hat geklappt, der Anwalt (das erste mal, dass er was vernünftig gemacht hat) hat das Urteil direkt nach der Verhandlung mitgenommen. Seit dem 22.12. bin ich nun wieder verheiratet. Viele Grüße Berle |
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