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#1
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| Hallo, der Scheidungsantrag kann beim Familiengericht ja nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Wofür ist er entscheidend? Ich meine auf den Zeitpunkt bezogen. Klar, ohne Scheidungsantrag kommt das gerichtliche Scheidungsverfahren nicht in Gang. Aber spielt er eine Rolle für den Zugewinnausgleich oder das Trennungsjahr. Kann der Antrag erst nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden, oder reicht es, wenn im Zeitpunkt des Scheidungsurteils ein Jahr der Trennung vorüber ist. dank. Meike |
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#2
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| Hi Meike, der Scheidungsantrag als solcher ist nicht etwa der Schriftsatz, den der Rechtsanwalt dem Familiengericht schickt. Dies ist lediglich die Ankündigung, dass ein solcher Antrag in der mündlichen Verhandlung gestellt werden soll. Wenn der Scheidungsantrag gestellt wird, also in der mündlichen Verhandlung, dann muss das Trennungsjahr beendet sein, denn ansonsten liegen die Voraussetzungen für die Scheidung nicht vor. Das Gericht erläßt ja aufgrund des Vortrags in der mündlichen Verhandlung sein Urteil. Der Scheidungsantrag ist wichtig für den Zugewinnausgleich. Stichtag für das Endvermögen ist der Tag, an dem die Scheidungsantragsschrift dem anderen Ehegatten zugestellt wurde. |
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| Stichworte |
| familiengericht, scheidungsantrag, trennungsjahr, zugewinnausgleich |
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