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  #1  
Alt 22.08.2011, 15:29
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Standard Wohnsitz EU-Ausland, wo wird geschieden?

Hallo zusammen,

Wenn die Ehepartner beide Deutsche sind, in Deutschland geheiratet haben und beide (gemeinsam) im Ausland (EU) leben oder zum Zeitpunkt der Scheidungseinreichtung wenigstens einer, gilt dann das Scheidungsrecht des Wohnsitzlandes oder das deutsche? Wenn das deutsche Recht gelten sollte, wird dann in Deutschland geschieden (Berlin?) oder hat der Wohnsitzstatt das Recht zur Scheidung nach deutschem Recht?

Es ist auch eine gemeinsame bewohnte ausländische Immobilie im Spiel.

Vielen Dank für eure Hilfe

Espresso
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  #2  
Alt 26.08.2011, 10:29
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Beiträge: 166
Standard

Hallo,

§ 606 ZPO

Zitat:
§ 606 ZPO 6. Stufe: Auffanggericht = AG Berlin Schöneberg
F.) Wenn keine obengenannter Abschnitte zutrifft ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin örtlich zuständig, soweit die Ehegatten oder zumindest einer der Ehegatten Deutscher ist und beide Parteien im Ausland leben.
LG chico
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  #3  
Alt 30.08.2011, 22:20
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Registriert seit: 30.08.2011
Beiträge: 1
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Hallo Espresoo,

in einem lang andauernden Verfahren meines Partners(Frankreich) war ausschlaggebend, wer zuerst die Scheidung eingereicht hat. Die Zuständigkeit sagt aber nichts darüber aus, ob dann nur das jeweilige Recht zugrunde gelegt wird. Lebt der andere Partner wieder in Deutschland, kann er den Versorgungsausgleich dort beantragen.

Gruss Malu
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