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#1
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| Hallo, seit 08/2002 getrennt lebend. Scheidung 07/2004. Leider gehen die Zugewinn-Vorstellungen ziemlich auseinander. 04/2006 reichte ich diese bei Gericht ein, da ansonsten meine Ansprüche verjährt wären. Herbst 2006 wurde gerichtlich ein Gutachter für Immobilien beauftragt. Nach einigen sonstigen Verzögerungen (Anwaltswechsel meines Ex, er verweigerte Gutachter Zutritt zu den Immobilien usw). lagen bei Gericht Anfang 08 die erforderlichen Unterlagen vor. Verhandlung Zugewinn 11/08, daraufhin sollte ein gerichtlicher Vergleichsvorschlag 12/2008 erfolgen. Trotz rechtsanwaltlicher und persönlicher Anfragen wurde dieser erst 08/2009 vom Gericht unterbreitet. Beide Seiten haben Widerspruch gegen diesen richterlichen Vorschlag eingelegt. Trotz weiterer Anfragen ein strittiges Urteil zu fällen, erfolgt keine Bearbeitung bei Gericht. Gibt es eine Zeitfrist in der ein Gericht entscheiden muss? SYLTHO Geändert von syltho (05.05.2010 um 22:19 Uhr) |
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#2
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| Hallo, eine strikte Frist für die Fällung eines Urteils gibt es nicht. Erst wenn es an Rechtsverweigerung grenzt, kann man sich gegen nicht erfolgte Terminierung und Fällung des Urteils beschweren. Ich z.B. hab vor zwei Jahren eine Klage beim Sozialgericht eingelegt und hab erst letzte Woche den ersten! Termin gehabt. Ich wusste schon fast nicht mehr, um was es überhaupt ging. ![]() Das sollte dein Anwalt immer mal wieder nachfragen. Gruss |
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