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#11
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ja er ist so wie ich ihn hier darstelle und ich weiss das wir noch lange miteinander zu tun haben werden aber deswegen finde ich es dennoch unakzeptabel das erst schlimmes passieren muss bevor einem geglaubt und geholfen wird |
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#12
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| Zitat:
Das was Ihnen passiert ist, ist schlimm ... Aber dies ist ein Fachforum für familienrechtliche Themen und es liegt mir persönlich fern Sie lediglich in Ihren Unrechtsempfinden zu bestätigen sondern vielmehr Sie über bestehende Rechts- und Verfahrenspraxis zu informieren. Das Rechtssystem kann nicht alle Lücken schließen, alles kontrollieren und jede scheinbare von realer Bedrohung unterscheiden ... Das perfekte System wird es nie geben, weil Menschen die Gesetze machen, überwachen und ausführen nicht perfekt sind. |
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#13
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| ... Der Vater muss sich für seine Verfehlungen verantworten. Das Umgansrecht ist als Konsequenz daraus schon recht eingeschränkt. Für Schläge und Nötigung kommt das Strafrecht zum Zuge und das kann natürlich für den Kindesvater Konsequenzen nach sich ziehen dienatürlich auch in familienrechtliche Beschlüsse hinein ragen. Geändert von wach (06.02.2010 um 18:11 Uhr) |
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#14
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| es geht um den umgang (ich möchte nur nicht schon wieder ein neues thema öffnen,daher schreibe ich hier in meinen-gehört ja dazu) also bisher darf mein mann seine tochter ja einmal in der woche für 2 stunden sehen und wenn ich jetzt endlich zum 1.5.umziehen kann (ca.80km von ihm weg) wurde damals mündlich geregelt und auch von ihm zugestimmt das er dann in die dortige institution fährt um sie zu sehen und zwar nur noch alle 2 wochen für 2 stunden nun hat er aber die trennung noch immer nicht akzeptiert und will mir wieder probleme machen indem er sich weigern will,dann dort hin zu fahren und stattdessen soll ich immer zu ihm kommen wie ist denn sowas?? normalerweise muss doch er dorthin kommen um sie zu sehen oder?? wenn ich google steht es so und auch mein anwalt meinte das es so korrekt wäre und die vom jugendamt meint das ich schon entgegen kommen sollte und es abwechseln könnte oder immer ich fahre....aber erstens hat er ein auto und 2.verdient er mehr geld.....ich kann mir nicht immer die zugkosten leisten |
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#15
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| So weit wie ich informiert bin, ist es es dem KV bis 25Km zuträglich sein Kind zu besuchen. Wenn Sie weiter weg ziehen, müssen Sie dem Vater entweder räumlich oder anders wie entgegen kommen. Da der KV sein Kind ja nur für 2h unter Begleitung sieht, werden sie, wenn Sie keine andere Lösung mit dem KV hinbekommen, wohl oder übel fahren müssen. Versuchen sie sich beide in diesem Punkt zu einigen ... Nur Mut ... Es werden im Laufe der Zeit noch viele Schwierigkeiten in Bezug auf Euer gemeinsames Kind zu meistern sein. |
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